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Zur Experten-Antwort springenHallo maja,
in der Regel spielt der Abschlag, der sich bei der Altersrente ergeben würde, keine Rolle, da der bisherige Abschlag aus der EM-Rente in die Altersrente übernommen wird.
Es gibt allerdings zwei Besonderheiten:
1. Ergeben sich bei der Altersrente mehr Entgeltpunkte als bei der Rente wegen Erwerbsminderung, erhalten die neuen, zusätzlichen Entgeltpunkte den Abschlag der Altersrente (hier also z. B. 2,1 % bei Rentenbeginn am 01.01.2024 und kein Abschlag bei Rentenbeginn am 01.08.2024).
2. War die EM-Rente eine Rente wegen teilweiser EM, wird nur für die Hälfte der bisherigen Entgeltpunkte der Abschlag in die Altersrente übernommen. Alle anderen Entgeltpunkte erhalten den Abschlag der Altersrente (2,1 % am 01.01.24 bzw. 0 % am 01.08.2024).
Ganz zum Schluss werden dann die persönlichen Entgeltpunkte verglichen (Besitzschutz bzw. Bestandschutz). Hierdurch soll erreicht werden, dass die Altersrente nicht niedriger wird als die Rente wegen Erwerbminderung.
Welche Fallgestaltung bei Ihnen zutrifft, kann man ohne genauere Kenntnis Ihres Versicherungskontos hier im Forum leider nicht sagen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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