Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente für Schwerbehinderte nach EM-Rente

von maja24.10.2023 | 11:12
157 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich weiß, dass ich einen Bestandsschutz auf die persönlichen Entgeltpunkte habe. Aber was passiert, wenn ich aus einer EM-Rente in eine Altersrente mit Abschlag (2.1%) wechsle. Wird dann auf den schon bestehenden Abschlag nochmal ein Abschlag berechnet? Wenn ich zum 1.1.24 gehe, habe ich 2.1% zum 01.08.24 wäre es dann abschlagsfrei. Soll ich also lieber warten, oder wäre es egal?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo maja,

 

in der Regel spielt der Abschlag, der sich bei der Altersrente ergeben würde, keine Rolle, da der bisherige Abschlag aus der EM-Rente in die Altersrente übernommen wird.

 

Es gibt allerdings zwei Besonderheiten:

 

1. Ergeben sich bei der Altersrente mehr Entgeltpunkte als bei der Rente wegen Erwerbsminderung, erhalten die neuen, zusätzlichen Entgeltpunkte den Abschlag der Altersrente (hier also z. B. 2,1 % bei Rentenbeginn am 01.01.2024 und kein Abschlag bei Rentenbeginn am 01.08.2024). 

 

2. War die EM-Rente eine Rente wegen teilweiser EM, wird nur für die Hälfte der bisherigen Entgeltpunkte der Abschlag in die Altersrente übernommen. Alle anderen Entgeltpunkte erhalten den Abschlag der Altersrente (2,1 % am 01.01.24 bzw. 0 % am 01.08.2024).

 

Ganz zum Schluss werden dann die persönlichen Entgeltpunkte verglichen (Besitzschutz bzw. Bestandschutz). Hierdurch soll erreicht werden, dass die Altersrente nicht niedriger wird als die Rente wegen Erwerbminderung.

 

Welche Fallgestaltung bei Ihnen zutrifft, kann man ohne genauere Kenntnis Ihres Versicherungskontos hier im Forum leider nicht sagen.

  

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Geraldam 24.10.2023 | 11:53
Es fällt kein weiterer Abschlag an.
Tippam 24.10.2023 | 12:25
Dazu gibt es einige aktuelle Beiträge hier im Forum. Nutzen Sie die Suchfunktion.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026