Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie Frauenalterrente gibt es noch bis einschließlich Jahrgang 1951.
Die Berechnung von Schiko. ist soweit richtig, wenn man davon ausgeht, dass die 400 € ungekürzte Rente sein soll.
Sollte Traudl mit 400 € Anspruch meinen, die Kürzung wäre schon abgezogen, dann wären es ca. 359 € (8,1 % durchschnittlicher Beitragssatz zur KV, 1,95 % Beitrag zur Pflegeversicherung).
Besteht Elterneigenschaft, dann sind es nur noch 1,7 % Beitrag zur Pflegevers.
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