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Altersrente-Frauen

von Traudl19.03.2008 | 16:33
1249 Ansichten
6 Antworten

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Bin geb. Jan. 1950. Kann ich mit 60 J. noch in Rente? Wieviel Abschlag? Wieviel Netto-Rente bei 400 Euro Anspruch? Danke für Antwort.Die Wartezeit ist erfüllt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Frauenalterrente gibt es noch bis einschließlich Jahrgang 1951.

Die Berechnung von Schiko. ist soweit richtig, wenn man davon ausgeht, dass die 400 € ungekürzte Rente sein soll.

Sollte Traudl mit 400 € Anspruch meinen, die Kürzung wäre schon abgezogen, dann wären es ca. 359 € (8,1 % durchschnittlicher Beitragssatz zur KV, 1,95 % Beitrag zur Pflegeversicherung).

Besteht Elterneigenschaft, dann sind es nur noch 1,7 % Beitrag zur Pflegevers.

5 Antworten

Schiko.am 19.03.2008 | 16:52
Ja, ausgehend von 8,10% kr. und 1,95% pflege- versicherung wird es so sein: 400 brutto ./. 72 ( 18% abschlag) ,/,33 ( 10,05 %) werden es wohl euro 295 netto sein. Frohe Ostern.
Vorsichtam 20.03.2008 | 08:18
Neben der Wartezeit von 15 Jahren müssen nach dem 40.Lebensjahr auch mindestens 121 Kalendermonate Pflichtbeiträge vorhanden bzw. zurückgelegt worden sein. MfG
Schiko.,am 20.03.2008 | 10:00
Traudl hat ja geschrieben,die wartezeit Ist erfüllt. Ich meinte also vorsichtig,dies beinhaltet doch auch die 121 monate ab dem 40. LJ. Frohe Ostern.
Vorsichtam 20.03.2008 | 10:28
Die Wartezeit von 15 Jahren ist das eine. Diese kann ja bereits vor dem 40. Lebensjahr erfüllt sein und dann fehlt es evt. an der weiteren zwingenden Voraussetzung! Daher die nötige Ergänzung in meiner Antwort! Danke! Ihnen auch frohe Ostern... MfG
Tochteram 25.03.2008 | 12:46
Meine Mutter bekommt schon Rente, hat aber bis jetzt (71 Jahre alt) noch eine Putztätigkeit erledigt. Wie ist das jetzt: muss Sie noch mal Rente beantragen? Hat Sie Anspruch auf eine höhere Rente wie bisher? denn von ihrem Verdienst ist nichts an die Rentenversicherung abgezogen worden, aber auf der Lohnsteuerkarte ist ausgewiesen, dass der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt hat. Wie soll sie weiterverfahren?
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