Sie können den Anspruch auf die Altersrente nur durch einen schädlichen Hinzuverdienst verlieren. Überschreitet der erzielte Verdienst auch die für die niedrigste Teilrente (1/3) maßgebende Hinzuverdienstgrenze, entfällt der Rentenanspruch in vollem Umfang. Nach einer Unterbrechung wg. vollem Hinzuverdienst müssen zum Beginn der nächsten Rente wieder alle Voraussetzungen für diese erfüllt sein, also auch evtl. die teilweise EM. Ich rate Ihnen nur soviel hinzuzuverdienen, so dass zumindest die 1/3 Rente gezahlt werden kann. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten sind in der Anlage 19 des Rentenbescheides zu ersehen.