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Experten-Antwort

Altersrente für Behinderte - Regelaltersrente

von BREOVRE28.02.2012 | 17:49
1620 Ansichten
8 Antworten
Bin 64 Jahre alt und beziehe eine Altersrente für Behinderte. Da ich in 4 Monaten 65 werde, stellt sich mir die Frage: Muss ich einen Antrag auf Regelaltersrente stellen, oder wird das von DRV-Bund automatisch umgewandelt ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.02.2012 | 16:30

Wie bereits richtig erläutert ist ab dem 01.08.2004 ein Wechsel in eine andere Altersrente nicht mehr möglich - § 34 Abs. 4 SGB VI-. Bei der Hinzuverdienstgrenze ist die Regelaltersgrenze zu beachten. Erst nach Erreichen dieser Regelaltersgrenze sind grundsächlich keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr zu beachten - § 34 Abs. 2 SGB VI-. Für Versicherte ab Geburtsjahr 1947 wird die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres um einen Monat erhöht -§ 235 Abs. 2 SGB VI-. Somit können Sie erst ab dem Folgemonat unbegrenzt hinzuverdienen.

7 Antworten

Claire Grubeam 28.02.2012 | 18:44
Die Regelaltersrente wird als Folgerente von Amts wegen gewährt.
KSCam 28.02.2012 | 19:34
Wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen ändert sich gar nichts mehr! Da brauchen Sie nichts tun und auch die DRV Bund nicht. Lediglich EM Renten werden mit 65 oder künftig mit 65+x "umgewandelt".
DarkKnight RVam 29.02.2012 | 07:38
@Claire - jetzt haben Sie mich aber enttäuscht. @Breovre - Wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen, ist ein Wechsel in eine andere Altersrente nicht mehr möglich. Wenn ich nicht daneben liege, gilt diese gesetzliche Reglung bereits seit 2004. Ein Wechsel wäre nur möglich, wenn der Anspruch auf die bisherige Altersrente wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze vollständig entfallen würde. Dann könnten Sie, nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze, die Regelaltersrente beantragen. 8)
?am 29.02.2012 | 07:39
Nach § 34 Abs. 4 SGB VI ist nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters ein Wechsel in eine andere Rente wegen Alters ausgeschlossen.
BREOVREam 29.02.2012 | 11:12
Sehr geehrte damen und Herren. Bei meiner derzeitigen Rente beträgt die Hinzuverdienstgrenze 400 EUR/Monat. Ist es nicht so, dass bei der Regelaltersrente diese Hinzuverdienstgrenze entfällt? Wenn ja, ändert sich für mich sehr wohl etwas.
Schadeam 29.02.2012 | 11:53
Das mit dem Zuverdienst ist richtig, aber deshalb brauchen Sie dennoch keinen neuen Antrag stellen und nichts unternehmen....war ja nicht gefragt :)
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