Wie bereits richtig erläutert ist ab dem 01.08.2004 ein Wechsel in eine andere Altersrente nicht mehr möglich - § 34 Abs. 4 SGB VI-. Bei der Hinzuverdienstgrenze ist die Regelaltersgrenze zu beachten. Erst nach Erreichen dieser Regelaltersgrenze sind grundsächlich keine Hinzuverdienstbeschränkungen mehr zu beachten - § 34 Abs. 2 SGB VI-. Für Versicherte ab Geburtsjahr 1947 wird die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres um einen Monat erhöht -§ 235 Abs. 2 SGB VI-. Somit können Sie erst ab dem Folgemonat unbegrenzt hinzuverdienen.
Sehr geehrte damen und Herren.
Bei meiner derzeitigen Rente beträgt die
Hinzuverdienstgrenze 400 EUR/Monat.
Ist es nicht so, dass bei der Regelaltersrente
diese Hinzuverdienstgrenze entfällt?
Wenn ja, ändert sich für mich sehr wohl
etwas.
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