Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

von Petra Meier26.05.2015 | 09:17
1320 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mitarbeiter, Jahrgang 1960, möchte die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 4 Monaten in Anspruch nehmen. Die Versicherungszeit von 45 Jahren wird aber erst mit 64 Jahren und 10 Monaten erreicht. Kann der Mitarbeiter mit 64 Jahren und 10 Monaten auch die o.g. Rente beanspruchen? Freundliche Grüße Petra Meier

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Mitarbeiter kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 10 Monaten in Anspruch nehmen, da erst zu diesem Zeitpunkt die 45 Jahre vorliegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

senf-dazuam 26.05.2015 | 09:26
Ja. Wenn beide Voraussetzungen - Alter bei Jahrgang 1960 mindestens 64/04 - Wartezeit 45 Jahre erreicht gegeben sind, kann die Rente "ab 63" gezahlt werden.
2024am 26.05.2015 | 09:34
Warten wir mal ab, welches Rentenrecht im Jahr 2024 gilt.
GroKoam 26.05.2015 | 13:30
Nur wenn Er den Antrag heute noch stellt.
W*lfgangam 26.05.2015 | 19:05
Gedanke: Wahrscheinlich hilft hier eine ATZ-Vereinbarung, einen so genannten 'Vertrauensschutz' in bestehende Rentenarten/-beginn/-jeweilige (Null)Abschläge herzustellen, der künftige Gesetzesstürme/Verschlechterungen überstehen könnte - war zumindest in der Vergangenheit bei allen Veränderungen/Verschlechterungen _immer_ so, diesem Personenkreis die 'alten Bedingungen' gesetzlicherseits weiterhin zuzusichern. Keinen Vertrauensschutz gibt es hingegen in die Art der Rentenberechnung/Bewertung von Zeiten - da haben wir ja schon einige Abstürze in den letzten Jahrzehnten erlebt 8-) Gruß w. PS: dieses/nächstes Jahr läuft vom örtlichen Großkonzern eben dieser Jahrgang zwecks ATZ auf, die würden die gleichen Empfehlungen von mir erhalten – „unterschreibens, und es gibt eine hohe Sicherheit in bestehende Rentenmodalitäten“ ...andererseits würden solche Konzerne Berlin wohl etwas 'in den Arsch treten' ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026