Hallo Michael,
den bisherigen Beiträgen ist nur noch ergänzend hinzuzufügen, dass das Bundessozialgericht klargestellt hat, dass der Rentenabschlag der gewählten Altersrente bleibt, auch wenn die Altersgrenze für die [abschlagsfreie Altersrente:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche-altersrenten.html erreicht wird und die 45 Jahre Wartezeit vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung