Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

von Newcomer09.01.2022 | 18:22
375 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Ich habe in deutschland 35 jahre gearbeitet und arbeite immer noch und noch dazu 11 jahre in eu ausland.werden die zeiten in ausland mit zeiten in deutschland gerechnet und darf ich in altersrente für besonders langjährig Versicherte ? danke fur antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Newcomer,

das Recht der deutschen Rentenversicherung beruht auf einem Beitragssystem. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, setzen die Erfüllung einer näher im Gesetz bestimmten Wartezeit voraus. Reichen die in der deutschen Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten hierfür nicht aus, liegen aber auch Zeiten in Vertragsstaaten vor, so erlauben die Sozialversicherungsabkommen die Prüfung einer sogenannten zwischenstaatlichen Wartezeiterfüllung. Da uns nicht alle Umstände Ihres Einzelfalles bekannt sind, können wir von hier aus nicht erkennen, ob die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist oder noch erfüllt werden kann.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit dieser Frage direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Berndam 09.01.2022 | 18:25
Kann man nicht pauschal sagen.
W°lfgangam 09.01.2022 | 18:35
Hallo Newcomer, sofern entsprechend Ihrem Jahrgang zum Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte alle Voraussetzungen erfüllt sind = ja - Mindestalter erreicht - 45 Jahre erreicht - Hinzuverdienstgrenze wird eingehalten. Fordern Sie hier eine aktuelle Rentenauskunft an: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ und schauen Sie in den Abschnitt "I: Altersrente für besonders langjährig Versicherte", wie es bisher mit den 45 Jahren aussieht - ggf. müssen Sie schon anerkannte (nicht überlagernde) EU-Zeiten noch dazu rechnen. Möglicherweise sind Ihre EU-Zeiten noch nicht im dtsch. Rentenkonto erfasst, dann sollten Sie diese im Rahmen einer Kontenklärung schnellstens erfassen lassen - sich dazu örtlich an die nächste Beratungsstelle wenden. Gruß w.
Berateram 09.01.2022 | 20:15
Ob die 45 Beitragsjahre einschl. der ausländischen Zeiten erreicht sind, können Sie leider nicht der Rentenauskunft entnehmen. Dort wird dann im Regelfall auf die individuelle Entscheidung durch den Rententräger verwiesen. Wenden Sie sich diesbezüglich also direkt an Ihren zuständigen Rententräger!
KSCam 09.01.2022 | 21:36
Sofern die Zeiten im EU Ausland geklärt sind, ist das sehr wohl aus der Rentenauskunft zu erkennen - man muss halt die Rentenauskunft LEAT 65 auswählen, da werden die ausländischen Zeiten mitgeprüft. Und schon steht drin ob 45 Jahre voll sind, bzw. wieviel noch fehlt. In der "normalen Rentenauskunft" ist das nicht so deutlich sichtbar. LG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026