Hallo Newcomer,
das Recht der deutschen Rentenversicherung beruht auf einem Beitragssystem. Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, setzen die Erfüllung einer näher im Gesetz bestimmten Wartezeit voraus. Reichen die in der deutschen Rentenversicherung zurückgelegten Zeiten hierfür nicht aus, liegen aber auch Zeiten in Vertragsstaaten vor, so erlauben die Sozialversicherungsabkommen die Prüfung einer sogenannten zwischenstaatlichen Wartezeiterfüllung. Da uns nicht alle Umstände Ihres Einzelfalles bekannt sind, können wir von hier aus nicht erkennen, ob die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist oder noch erfüllt werden kann.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit dieser Frage direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung