Guten Tag Jürgen,
Ihre Frage bezieht sich auf die Möglichkeit des Wechsels von Ihrer bisher bezogenen Altersrente für langjährig Versicherte in eine andere Art der Altersrente, nämlich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Nach derzeit gültigem Recht ist nach bindender Bewilligung einer Altersrente bzw. nach dem Bezug einer Altersrente Ihr gewünschter Wechsel in eine andere Rente wegen Alters nicht möglich.
Weder der Kabinettsentwurf zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz noch weitere Informationen dazu enthalten hinsichtlich Ihrer Frage eine Neuregelung. Es bleibt somit das weitere Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.
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