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Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach Altersteilzeit

von Klaus Z.23.04.2016 | 20:00
2609 Ansichten
21 Antworten
GUTEN TAG, Ich bin Jahrgang 1953 und werde zum 01.09.2016 nach Altersteilzeit mit Abschlag in Rente gehen. Allerdings habe ich zu diesem Zeitpunkt mehr als 45 Versicherungsjahre. Habe ich auch die Möglichkeit zum 01.11.2016 ohne Abschlag in Rente zu gehen? Vielen Dank für eine Antwort.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 25.04.2016 | 08:02

Hallo, Klaus,

wir Sie bereits gelesen haben, können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt in eine abschlagsfrei Rente starten, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Aus unserer Sicht steht dem dann nichts im Wege. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Absicht mit. Prüfen Sie mit dem Arbeitgeber gemeinsam, ob dies Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis in Form der Altersteilzeit nach arbeits- und tarifrechtlicher Sicht hätte (z.B. Zahlung etwaiger Abfindung und deren Höhe).

Experten-Antwortam 25.04.2016 | 08:08

Wir möchten alle, die dieses Forum nicht so ernst nehmen im Namen aller, die dieses Forum ernst nehmen eindringlich auffordern Beleidigungen zu unterlassen.

Hilfreiche Ratschläge sind immer gerne gesehen – auf den Umgang im Miteinander sollte man nicht hinweisen müssen. Für die verbalen Entgleisungen können wir uns bei Klaus Z. nur entschuldigen. Wir würden uns wünschen, dass Sie auch zukünftig dieses Forum zur Beantwortung Ihrer Fragen im Rentenrecht heranziehen.

19 Antworten

Lisam 23.04.2016 | 20:16
Wenn Sie 08/1953 geboren sind und die 45 Jahre voll haben, spricht nichts dagegen. MfG Lis
Nahlaam 23.04.2016 | 20:17
Mal vorausgesetzt, Sie sind im August 1953 geboren, dann können Sie mit 63 Jahren und 2 Monaten zum 01.11.2016 in eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte gehen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen - wie Sie es geschrieben haben. Die zum 01. September 2016 angedachte Rente dürfte die Altersrente für langjährig Versicherte sein, die mit einem lebenslangen Abschlag von max. 9,3 % belegt ist.
Adolfam 23.04.2016 | 20:18
Wenn möglich immer Abschlag vermeiden, bei mir ist es ähnlich. Bin 53 geb. 47 Beitragsj., ATZ, durch das neue Gesetz verzichte ich auf 2 Monate Rente damit ich keinen Abschlag habe.
W*lfgangam 23.04.2016 | 21:56
Hallo Klaus Z., habe die Frage schon einige Tage vermisst :-) Folgen Sie diesem Beitrag und den weiteren Verlinkungen, da ist eigentlich alles gesagt: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[… Gruß w.
Zteam 23.04.2016 | 22:26
Die Antwort von W*lfgang ist OK.
Adolfam 23.04.2016 | 22:24
Wolfgang es geht manchmal auch einfach, warum schreiben sie nicht die Antwort von Adolf ist OK ?
W*lfgangam 23.04.2016 | 22:45
Adolf schrieb

Wolfgang es geht manchmal auch einfach, warum schreiben sie nicht die Antwort von Adolf ist OK ?

Hallo Adolf, wenn Sie den Hintergrund aller möglichen Konstellationen bereits kennen? ...'türlich, dann wäre ein OK ok. Einfache Fragen haben aber schon mal einen komplexeren/individuellen Hintergrund, als Sie es ich vorstellen können - deswegen reicht ein simples 'mach et' eben nicht aus ...wenn Sie nicht gerade Bild-Schlagzeilen basteln wollen ;-) Gruß w.
GroKoam 24.04.2016 | 07:58
W*lfgang schrieb

Hallo Klaus,

- Sofa und Fernsehen

- Jakobsweg

- LESEN

was in dem o. a. Link UND den Folgelinks steht. Dann wären Sie auf alle Optionen gestoßen, u. a. auch, dass _unter Umständen_ bei Alo-Meldung keine Sperrfrist entsteht.

Gruß

w.

Wolfgang es geht manchmal auch einfach, warum schreiben sie nicht die Antwort von Adolf ist OK ?
Hallo Adolf, wenn Sie den Hintergrund aller möglichen Konstellationen bereits kennen? ...'türlich, dann wäre ein OK ok. Einfache Fragen haben aber schon mal einen komplexeren/individuellen Hintergrund, als Sie es ich vorstellen können - deswegen reicht ein simples 'mach et' eben nicht aus ...wenn Sie nicht gerade Bild-Schlagzeilen basteln wollen ;-) Gruß w.
Na mal wieder einen Arroganz Anfall.
Gackiam 24.04.2016 | 10:12
W*lfgang schrieb

Hallo Klaus,

- Sofa und Fernsehen

- Jakobsweg

- LESEN

was in dem o. a. Link UND den Folgelinks steht. Dann wären Sie auf alle Optionen gestoßen, u. a. auch, dass _unter Umständen_ bei Alo-Meldung keine Sperrfrist entsteht.

Gruß

w.

Wolfgang es geht manchmal auch einfach, warum schreiben sie nicht die Antwort von Adolf ist OK ?
Hallo Adolf, wenn Sie den Hintergrund aller möglichen Konstellationen bereits kennen? ...'türlich, dann wäre ein OK ok. Einfache Fragen haben aber schon mal einen komplexeren/individuellen Hintergrund, als Sie es ich vorstellen können - deswegen reicht ein simples 'mach et' eben nicht aus ...wenn Sie nicht gerade Bild-Schlagzeilen basteln wollen ;-) Gruß w.
Sabbel, Blubber, Trallala, der Quassel-w. ist wieder da! Schwafel schwafel schwafel, der w. macht nur Bafel!
Böses Tantchenam 24.04.2016 | 15:00
Hallo, halten Sie die 2 Monate länger bis 1.11. noch durch und Sie haben keinen Abschlag. Ignorieren Sie bitte die Kommentare von GroKo und Gacki . Ihr Böses Tantchen
Flötenfurzeram 24.04.2016 | 15:54
Puuups....
Klaus Z.am 24.04.2016 | 17:32
Hallo, ich bedanke mich bei Allen herzlich für diie schnellen Info´s, die mir sehr bei meiner Entscheidung geholfen haben.
Gackiam 24.04.2016 | 18:05
Flötenfurzer schrieb

Puuups....

Sehr gut, genau richtig!
Böses Tantchenam 24.04.2016 | 18:22
Rentenzombie , du hast doch dein kleines Spatzen - Hirn schon vor etlichen Jahren unbewusst ausgeschissen .Davon hast du nur nichts gemerkt ,weil du Saublöde bist . Außer Zombomaten kennst du nichts mehr du Doof. LMAA Böses Tantchen
Rentenzombieam 24.04.2016 | 18:08
Böses Tantchen schrieb

Rentenzombie , du hast doch dein kleines Spatzen - Hirn schon vor etlichen Jahren

unbewusst ausgeschissen .Davon hast du nur nichts gemerkt ,weil du Saublöde bist .

Außer Zombomaten kennst du nichts mehr du Doof.

LMAA

Böses Tantchen

Geh scheissen du b...es Tantchen, dann geht es dir vielleicht besser. Oder komm in den Zombomaten, damit du einmal in deinem verpfuschten Leben nach was aussiehst....
Klaus Z. am 29.04.2016 | 17:50
Nach Rücksprache mit meinem AG wird er keine Änderungen am Vertrag zur Altersteilzeit vornehmen. Somit bedeutet dies für mich, dass ich 2 Monate in irgendeiner Form überbrücken muss. Welche Möglichkeiten bestehen hier: - rein privat überbrücken mit Absicherung der KV über Familienversicherung (Ehegatte)? - Minijob ? - Meldung arbeitslos und ALO-Geld; aber evtl. Sperre? - mithin nicht sinnvoll? Vielen Dank, über eine Antwort würde ich mich freuen.
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