Hallo, Klaus,
wir Sie bereits gelesen haben, können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt in eine abschlagsfrei Rente starten, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Aus unserer Sicht steht dem dann nichts im Wege. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Absicht mit. Prüfen Sie mit dem Arbeitgeber gemeinsam, ob dies Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis in Form der Altersteilzeit nach arbeits- und tarifrechtlicher Sicht hätte (z.B. Zahlung etwaiger Abfindung und deren Höhe).
Wir möchten alle, die dieses Forum nicht so ernst nehmen im Namen aller, die dieses Forum ernst nehmen eindringlich auffordern Beleidigungen zu unterlassen.
Hilfreiche Ratschläge sind immer gerne gesehen – auf den Umgang im Miteinander sollte man nicht hinweisen müssen. Für die verbalen Entgleisungen können wir uns bei Klaus Z. nur entschuldigen. Wir würden uns wünschen, dass Sie auch zukünftig dieses Forum zur Beantwortung Ihrer Fragen im Rentenrecht heranziehen.
Wolfgang es geht manchmal auch einfach, warum schreiben sie nicht die Antwort von Adolf ist OK ?
Hallo Klaus,
- Sofa und Fernsehen
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was in dem o. a. Link UND den Folgelinks steht. Dann wären Sie auf alle Optionen gestoßen, u. a. auch, dass _unter Umständen_ bei Alo-Meldung keine Sperrfrist entsteht.
Gruß
w.
Na mal wieder einen Arroganz Anfall.Wolfgang es geht manchmal auch einfach, warum schreiben sie nicht die Antwort von Adolf ist OK ?Hallo Adolf, wenn Sie den Hintergrund aller möglichen Konstellationen bereits kennen? ...'türlich, dann wäre ein OK ok. Einfache Fragen haben aber schon mal einen komplexeren/individuellen Hintergrund, als Sie es ich vorstellen können - deswegen reicht ein simples 'mach et' eben nicht aus ...wenn Sie nicht gerade Bild-Schlagzeilen basteln wollen ;-) Gruß w.
Hallo Klaus,
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was in dem o. a. Link UND den Folgelinks steht. Dann wären Sie auf alle Optionen gestoßen, u. a. auch, dass _unter Umständen_ bei Alo-Meldung keine Sperrfrist entsteht.
Gruß
w.
Sabbel, Blubber, Trallala, der Quassel-w. ist wieder da! Schwafel schwafel schwafel, der w. macht nur Bafel!Wolfgang es geht manchmal auch einfach, warum schreiben sie nicht die Antwort von Adolf ist OK ?Hallo Adolf, wenn Sie den Hintergrund aller möglichen Konstellationen bereits kennen? ...'türlich, dann wäre ein OK ok. Einfache Fragen haben aber schon mal einen komplexeren/individuellen Hintergrund, als Sie es ich vorstellen können - deswegen reicht ein simples 'mach et' eben nicht aus ...wenn Sie nicht gerade Bild-Schlagzeilen basteln wollen ;-) Gruß w.
Rentenzombie , du hast doch dein kleines Spatzen - Hirn schon vor etlichen Jahren
unbewusst ausgeschissen .Davon hast du nur nichts gemerkt ,weil du Saublöde bist .
Außer Zombomaten kennst du nichts mehr du Doof.
LMAA
Böses Tantchen
Rentenzombie , du hast doch dein kleines Spatzen - Hirn schon vor etlichen Jahren
unbewusst ausgeschissen .Davon hast du nur nichts gemerkt ,weil du Saublöde bist .
Außer Zombomaten kennst du nichts mehr du Doof.
LMAA
Böses Tantchen
Nach Rücksprache mit meinem AG wird er keine Änderungen am Vertrag zur Altersteilzeit vornehmen. Somit bedeutet dies für mich, dass ich 2 Monate in irgendeiner Form überbrücken muss. Welche Möglichkeiten bestehen hier:
- rein privat überbrücken mit Absicherung der KV über Familienversicherung (Ehegatte)?
- Minijob ?
- Meldung arbeitslos und ALO-Geld; aber evtl. Sperre? - mithin nicht sinnvoll?
Vielen Dank, über eine Antwort würde ich mich freuen.
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