Hallo EinsamZweisam,
in der Regel finden nur die Arbeitslosenzeiten zwei Jahre vor Rentenbeginn keine Anrechnung mehr auf die Wartezeit von Jahren.
Dennoch empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Auskunft darüber einzuholen, welche Zeiten biser für diese Wartezeit berücksichtigt wurden,
damit ggf. fehlende Zeiten noch nachgespeichert/nachgewiesen werden können.
Liebe Grüße