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Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Hinzuverdienst

von Christina Nowak01.08.2014 | 13:26
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7 Antworten

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laut Rentenauskunft vom 24.07.2014 ist die Wartezeit mit 500 Monaten erfüllt. Mögliche zusätzliche Wartezeit von 27 Monaten kann ich mit Arbeitslosengeld I belegen und nachweisen. Zuzüglich 12 Monate im Kalenderjagr 2014. Das ergibt: : 500 27 12 gesamt : 539 Bislang wurde pro Kind nur 1 Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Das würde noch etwas dazukommen. Ich gehe derzeit davon aus, dass ich die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 01.01.2015 erhalten kann, ich bin Jahrgang 1951. Ich bin Beschäftigte im Öffentlichen Dienst. Gemäß §33 TvöD darf ich auch als Rentner weiterarbeiten, werde aber entsprechend den besonderen Bedingungen neu eingestuft, da ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Wenn ich es richtig sehe, wurde das Renteneintrittsalter für den Jahgang 1951 auf 63 Jahre herabgesetzt. Wie ist es mit der Hinzuverdienstgrenze?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christina Nowak,

dem Beitrag von “Katha” kann ich zustimmen.

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6 Antworten

Kathaam 01.08.2014 | 13:48
Zunächst die positive Nachricht: Ab dem 01.07.2014 ist eine abschlagsfreie Rentenzahlung ab dem 63.Lebensjahr für das Geburtsjahr 1951 möglich. Allerdings ist dafür eine Wartezeit von 540 Kalendermonate zu erfüllen. Dabei zählen Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld I in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht mit. Wenn die Rente zum 01.01.2015 beginnen soll werden deshalb Arbeitslosengeldzeiten der Jahre 2013 und 2014 nicht berücksichtigt. Ausnahme: diese Entgeltersatzleistung wird wegen Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe bezogen - bei einer Beschäftigung im Öffentlichen Dienst wohl eher unwahrscheinlich. Vermutlich werden auch für Zeiten der Kindererziehung keine weiteren Zeiten dazu kommen, da der Zeitraum von der Geburt bis zum 10.Gebutstag des Kindes bereits mit Berücksichtigungszeiten belegt ist und damit wahrscheinlich in den 500 Monaten bereits enthalten ist. Bezüglich der Hinzuverdienstgrenzen hat sich nichts geändert: Bis zum Erreichen der Regelaltergrenze (bei Gebjahr 1951 65 Jahre und 5 Monate) sind 450.- EUR mtl. rentenunschädlich, darüber gibt es nur eine Teilrente.
MitLeseram 01.08.2014 | 15:49
Eine Verständnisfrage habe ich noch Ich dachte nach neuem Gesetz 1.7.14 sind die + Monate weggefallen für bis 1952 Geborene bei der Regelaltersrente. Hier in den Foren lese ich wie oben genannt immer noch für 51 geb. + Monate. Hab mich schon auf das nächste Jahr, auf eine frühere Regelaltersrente eingestellt weil ja die + Monate wegfallen sollen und freue mich schon darauf, obwohl ich auch noch weiter arbeiten werde. Experten stimmen dem Beitrag von „ Katha“ zu. Was ist nun richtig..... +Monate oder nicht für 1950 geboren. MfG MitLeser
Christina Nowakam 01.08.2014 | 15:49
Hallo Katha, vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Aber wenn ich ehrlich bin, verstehe ich es immer noch nicht richtig. Die 27 Monate mögliche zusätzliche Wartezeitmonat für ALG I beziehen sich auf den Zeitraum zwischen 1995 und 1999. Arbeitslosenzeit im Jahre 2013 und 2014 gab es nicht. Die 27 Monate (wenn nachgewiesen) kommen zu den 500 Monaten dazu , denke ich. Im Versicherungsverlauf stehen für 2 Kinder jeweils 12 Monate Pflichtbeitrag für Kindererziehungszeit.Okay, da kommt nichts mehr, oder ? Wenn ich die Regelungen richtig verstehe, fehlt mir dann (12 Monate Pflichtbeitragszeit in 2014) noch 1 Monat. Richtig ? Dann müsste ich den Rentenbeginn auf den 01.02.2015 verlegen. Sorry, ist ganz verwirrend, unter Punkt C Monate für die Wartezeit stehen ganz andere Angaben, sind aber vermutlcih für andere Rentenarten relevant.(518 Monate Beitragszeit - 24 Monate Anrechnungszeit -1 Monat Berücksichtigungszeit. Vielen Dank für die kommenden Antworten ! Ich bin total gestreßt!!
anonymam 01.08.2014 | 17:22
Die Zeit zwischen 1995 bis 1999 muss erst nachgewiesen werden, weil zu dieser Zeit noch keine konkrete Meldung durch die Agenturen für Arbeit erfolgen konnte. Es ist möglich, dass kein ALG I, sondern Arbeitslosenhilfe bezogen wurde. Arbeitslosenhilfe wird bei der Wartezeit von 45 Jahren nicht angerechnet. Sollten Sie für die von Ihnen benannten 27 Monate ALG I-Bezug nachweisen können, so werden diese 27 Monate noch zusätzlich zu den 500 Monaten gezählt. Wenn bei Ihnen je Kind nur 12 Kalendermonate im Versicherungsverlauf vorgemerkt sind, ist das nicht mehr korrekt. Nach dem Recht stehen 24 Kalendermonate je Kind, das vor 1992 geboren wurde, zu. Allerdings helfen diese nicht, die Kalendermonate für die Wartezeit zu erhöhen. Die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes werden auch bei der Wartezeit angerechnet. Das heißt die Kindererziehungszeiten (Pflichtbeitragszeit) liegen zeitgleich daneben und führen zu keiner Erhöhung der Kalendermonate für die Erfüllung der Wartezeit. Wenn Sie die 27 KM als ALG I nachweisen können, dann fehlt Ihnen noch 1 Monat, wie Sie schon bemerkt haben (500 + 12 für 2014 + 27 = 539).
Christina Nowakam 01.08.2014 | 18:05
Hallo Anonym, vielen Dank für die nette Auskunft. Habe alle Daten im Versicherungsverlauf nochmal auseinandergenommen. Es ist tätsachlich so, dass für zwei Kinder geboren vor 1991 insegesamt 24 Monate angerechnet wurden. Danach war ich wieder berufstätig. Die 27 Monate ALG I (2 Fälle) kann ich durch den Bescheid der Arbeitsagentur nachweisen. Angerechnet ist noch (in den 500 Monaten enthalten) 1 Monat Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug aus 2007. Dank der Hilfe hier im Forum ist mir inzwischen klar, was ich machen muss. Die Altersrente für Frauen (Bedingungen erfüllt ) werde ich in der vorliegenden Konstellation nicht nehmen.
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