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Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährige Versicherte

von Peter195409.07.2017 | 14:41
745 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag! Ich bin im Juni 2017 - 63 Jahre alt geworden, und habe 47 Beschäftigungsjahre voll. Laut meiner Renteninformation kann ich ab dem 1 November 2017 in die Rente gehen. Vom 1 Dezember 2016 an, beziehe ich wegen Betriebsschließung, Arbeitslosengeld für insgesamt 2 Jahre. Das Arbeitsamt bezahlt damit bis Ende November 2018 auch zusätzlich 80% meiner Rentenbeiträge. Meine eigentliche Frage beziehungsweise Sorge ist, wenn eventuell 2018 die neu gewählte Regierung diese Art von Rente abschafft, hätte ich ein großes Problem. Ist es vielleicht doch ratsam, die Rente schon für das Jahr 2017 zu beantragen, und auf den einen zusätzlichen Rentenpunkt für das Jahr 2018 zu verzichten? Danke Ihnen vielmals!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.07.2017 | 14:36

Hallo Peter1954,

Sie sollten einfach weiterhin die Presse regelmäßig verfolgen.

Sie können die Altersrente für besonders langjährig Versicherte aufgrund Ihrer Angaben frühestens ab dem 01.11.2017 beantragen und somit ja auch ab jedem darauf folgenden Monat.

Sobald sich eine rechtliche Änderung abzeichnen sollte können Sie dann darauf reagieren.

5 Antworten

Schadeam 09.07.2017 | 14:52
Niemand kann Ihnen heute sagen was eine neu gewählte Regierung wie und wann beschließt. Aber eines ist doch relativ klar. Zuerst wird gewählt, dann Koalitionen gesucht, dann die Regierung gebildet und erst dann beginnt die Parlamentsarbeit. Das dürfte nach den Erfahrungen frühestens im Dezember 2017 so sein. Dann werden neue Gesetze im Bundestag und möglicherweise auch im Bundesrat beschlossen. Würde sich also ganz konkret etwas in Richtung "Ihrer Befürchtung" ändern sollen, wird das rechtzeitig diskutiert werden und Sie hätten alle Zeit der Welt vorher in Rente zu gehen. Ich wäre an Ihrer Stelle dann hellhörig wenn die Prognosen am Abend des 24.09. verkünden, dass beispielsweise AFD und Linkspartei zusammen auf 55% Prozent kommen und die beiden Parteivorsitzenden am Wahlabend Arm in Arm verkünden würden, dass das erste zu realisierende Projekt der neuen Regierung die Abschaffung der AR für besonders langjährig Versicherte sein wird. Aber ob man davor große Angst haben muss?
Peter1954am 19.07.2017 | 15:46
Guten Tag Zusammen, und erstmal vielen herzlichen Dank, für Ihre sehr hilfreichen Antworten. Ich habe doch noch zusätzliche Fragen! In Sachen kurzfristige Beantragung der Rente mit 63... bei abzeichneten Änderungen oder eventueller Rücknahme dieser Art von Rente. 1.) Kann und soll ich, die Rente dann immer sofort für den nächst folgenden Monat beantragen? 2.) Welches Datum ist bei eventuellen Gesetzesänderungen bei der Beantragung der Rente zu beachten, oder maßgeblich? Entschuldigung, ich möchte dabei nichts falsch machen! Viele Grüße Peter
Peter1954am 19.07.2017 | 19:11
Entschuldigung für das Durcheinander! Bei meiner vorherigen Anfrage, betreffend der kurzfristigen Beantragung der Rente mit 63 für besonders langjährige Versicherte... Bin ich nach dem Datum 1.11.2017 des Rentenanspruch und des vorgegeben Rentenalters von 63 + 4 Monte ausgsgegangn. Freundliche Grüße Peter
W*lfgangam 19.07.2017 | 21:05
Peter1954 schrieb

Ich Danke Ihnen Wolfgang,

Sie haben es wirklich auf den Punkt gebracht, und werde jetzt etwas gelassener der Rente entgegen sehen

Hallo Peter1954, Sie machen sich zu viele Sorgen - bei dieser/und anderen Altersrenten stehen zz. keine Änderungen an. Sollte es so kommen (was unwahrscheinlich ist), gibt es Übergangsfristen, die nicht weniger als 4 Jahre betragen dürften, um spontan Änderungen herbeizuführen - sonst klopft das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber (mal wieder) auf die Finger. >1.) Kann und soll ich, die Rente dann immer sofort für den nächst folgenden Monat beantragen? > 2.) Welches Datum ist bei eventuellen Gesetzesänderungen bei der Beantragung der Rente zu beachten, oder maßgeblich? Eine vorgezogene Altersrente können Sie ab Antragsbegehren/Terminvereinbarung in der nächsten Beratungsstelle immer 3 Monate vor dieses Datum legen, um noch 'alte' Gesetze mitzunehmen. Tipp: bleiben Sie locker und nehmen das höhere ALG noch mit und beantragen Sie dann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag mit den zusätzlichen EP aus ALG ... ein Peter1954-Änderungsgesetz-mit-Verschlechterung-der-abschlagsfreien-Rente wird es nicht geben ;-) Gruß w.
Peter1954am 19.07.2017 | 21:35
Ich Danke Ihnen Wolfgang, Sie haben es wirklich auf den Punkt gebracht, und werde jetzt etwas gelassener der Rente entgegen sehen
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