Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente für besonders langjährige Versicherte

von Andreas N.22.05.2011 | 11:42
2993 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
1. Ist es korrekt, dass Nachzahlungen freiwilliger Beiträge für Ausbildungszeiten nicht bei der Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt werden ? 2. Ohne die Berücksichtigung der o.g. Beiträge erfülle ich die Wartezeit von 45 Jahren mit 65 Jahren und 5 Monaten. Kann ich die entsprechende Rente dann in Anspruch nehmen oder ist es erforderlich, dass die 45 Jahre vor dem vollendeten 65 Lebensjahr erreicht werden müssen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Andreas N.,

die Altersrente für besonders langjährige Versicherte gibt es für Versicherte die mindestens 65 Jahre alt sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten zurückgelegt haben.

Für Zeiten der Schulausbildung, die keine Anrechnungszeiten sind , können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden. Das gilt, wenn mehr als acht Jahre Schulzeiten vorhanden sind oder für Zeiten der Schulausbildung zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr. Diese Zeiten zählen jedoch nicht beiden Pflichtbeiträgen für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte mit.

Für die Altersrente wegen besonders langjähriger Versicherung muß man mindestens 65 Jahre alt ein. Die Rente kann jedoch auch später beantragt werden, z.B. wenn die 45 Pflichtbeitrgsjahre erst nach dem 65. Lebensjahr errreicht werden. Der Rentenversicherungsträger würde jedoch prüfen, ob es nicht günstiger wäre die normale Regelaltersrente ggf. mit Abschlägen zu beziehen.

Die Prüfung erfolgt im Einzelfall mit entsprechender Beratung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

-/-am 22.05.2011 | 15:07
ad 1. Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählen nur Pflichtbeiträge, und da aber auch nicht alle. ad 2. Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65 Jahre.
...am 23.05.2011 | 12:37
zu 1.) korrekt - freiwillige Beiträge zählen nicht zur Wartezeit von 45 Jahren! zu 2.) Wenn Sie die 45 Jahre nicht direkt zum 65.Lebensjahr erfüllen, können Sie die Rente in Anspruch nehmen, sobald Sie die 45 Jahren zusammen haben. die Wartezeit muss nicht vor dem 65. Geburtstag erfüllt sein...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026