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Altersrente für Frauen

von Manu08.02.2007 | 11:14
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4 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich hab da mal ne Frage zum Thema Altersrente für Frauen. Meine Mutter ist im März 1947 geboren und hat zwar nicht ununterbrochen durchgearbeitet (es sind auch Lücken im Versicherungsverlauf da weder gearbeitet, noch KEZ/KiBüZ, arbeitslos, etc.) doch hat sie mittlerweile einige Zeiten zusammen. Derzeit ist sie arbeitslos gemeldet. Das Geld steht ihr noch bis einschließlich August 2007 zu. Nun würde sie gerne nach dieser Zeit in Altersrente gehen. Ich habe ihren Versicherungsverlauf überprüft und die Voraussetzungen müssten soweit erfüllt sein. Sie ist vor 1952 geboren, hat mehr als 15 Jahre Versicherungszeiten zusammen. Das Problem liegt bei den 10 Jahren Pflichtbeiträgen nach dem 40. Geburtstag. Wenn man nur die Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung/Arbeit zusammenrechnet, reichen diese leider nicht aus. Mit den Arbeitslosigkeitszeiten (sind im Versicherungsverlauf mit Pflichtbeitragszeiten AFG ausgeschrieben) würde sie die 10 Jahre leicht erreichen. Kann mir jemand sagen, ob die Zeiten der Arbeitslosigkeit für diese 10 Jahre Pflichtbeitragszeiten angerechnet werden können? Vielen Dank schon mal im Vorraus

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eigentlich haben Sie sich die Antwort bereits selbst gegegeben, bedenkt man die Ausführungen zum Versicherungsverlauf....

Zeiten des Bezugs von ALG I im gen. Zeitraum führen zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV, damit auch zu sogen. Pflichtbeitragszeiten. Auch für Bezugszeiten von ALG II überweist die Bundesagentur (wenn auch ab 2007 weniger als zuvor) Beiträge an die gesetzliche RV, was ebenso grundsätzlich zu Pflichtbeitragszeiten führt.

Eben solche Pflichtbeitragszeiten werden bei der Ermittlung der 10 Jahre nach vollendetem 40. Lebensjahr berücksichtigt.

Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für diese Altersrente und Beanspruchung ab 60 ist ein Abschlag von 18 % zu beachten. Sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen also bis zum 60. Lebensjahr erfüllt sind, sollte umgehend der Rentenantrag gestellt werden - frühetsmöglicher Rentenbeginn ist ja bereits der 1. April diesen Jahres.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Gern geschehen.

MfG

2 Antworten

Manuam 08.02.2007 | 13:29
Vielen Dank für die Antwort. Was die Arbeitslosigkeitszeiten betrifft war ich mir eben nicht mehr sicher, da ich irgendwo mal gelesen habe, dass für diese 10 Jahre nur Zeiten einer Berufstätigkeit angerechnet werden können. Daher meine Verunsicherung. Meine Mutter ist sich über den Abschlag bewusst und nimmt diesen in Kauf. Da ich nun Gewissheit habe, werde ich alles weitere Veranlassen. Aus diesem Grund nochmal Dankeschön für ihre Antwort.
Schäuble Mißfelder Raffelhüschen 50 plus-Münte u. andere Freunde der Rente mit 70am 10.02.2007 | 20:34
Ihre Mutter sollte unverzüglich bei der Rentenversicherung eine Rentenauskunft (keine Renteninformation!) beantragen. Aus dieser ist u.a. ersichtlich: a) Monatliche Anzahl der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten b) Frühestmöglicher Rentenbeginn für alle Altersrentenarten jeweils mit und ohne Abschläge c) Angaben darüber, für welche Rentenart die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bereits erfüllt sind bzw. Angabe der noch fehlenden Monate Immer beachten: Die Berechnung erfolgt nach dem aktuell geltenden Rentenrecht!
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