Eigentlich haben Sie sich die Antwort bereits selbst gegegeben, bedenkt man die Ausführungen zum Versicherungsverlauf....
Zeiten des Bezugs von ALG I im gen. Zeitraum führen zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV, damit auch zu sogen. Pflichtbeitragszeiten. Auch für Bezugszeiten von ALG II überweist die Bundesagentur (wenn auch ab 2007 weniger als zuvor) Beiträge an die gesetzliche RV, was ebenso grundsätzlich zu Pflichtbeitragszeiten führt.
Eben solche Pflichtbeitragszeiten werden bei der Ermittlung der 10 Jahre nach vollendetem 40. Lebensjahr berücksichtigt.
Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für diese Altersrente und Beanspruchung ab 60 ist ein Abschlag von 18 % zu beachten. Sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen also bis zum 60. Lebensjahr erfüllt sind, sollte umgehend der Rentenantrag gestellt werden - frühetsmöglicher Rentenbeginn ist ja bereits der 1. April diesen Jahres.
MfG