Für die Frauenaltersrente nach § 237 a SGB VI ist u.a. die Voraussetzung, dass nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge (mind. 121 Mon.) für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen. Eine Verlängerung des Zeitraumes durch eine Arbeitslosenmeldung ist nicht möglich.
Die von Tschacka und "ginge auch mit" angesprochenen Möglichkeiten sind für die gewünschte Rente die einzigen Lösungen, aber ich empfehle auch, sich über eine Beratungsstelle zu erkundigen, ob die Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.