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Altersrente für Frauen

von Bärbel25.01.2010 | 12:11
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Ich möchte 2011 in Altersrente für Frauen gehen. Mir fehlen aber die 121 Pflichtbeiträge nach dem 40. Geburtstag. Ich finde wahrscheinlich keinen Arbeitsplatz mehr, um die fehlenden pflichtbeiträge zu erarbeiten. Seit Jahren melde ich mich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend ohne Leistungsbezug. Verlängert sich dadurch der Zeitraum ähnlich bei den Erwerbsminderungsrenten nach vorn? Das heißt, werden die Pflichtbeitragszeiten dadurch vor den 40. Geburtstag für die benötigten 121 Monate mitgerechnet?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Frauenaltersrente nach § 237 a SGB VI ist u.a. die Voraussetzung, dass nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge (mind. 121 Mon.) für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen. Eine Verlängerung des Zeitraumes durch eine Arbeitslosenmeldung ist nicht möglich.

Die von Tschacka und "ginge auch mit" angesprochenen Möglichkeiten sind für die gewünschte Rente die einzigen Lösungen, aber ich empfehle auch, sich über eine Beratungsstelle zu erkundigen, ob die Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.

6 Antworten

Skatrentneram 25.01.2010 | 12:19
Ganz einfach : NEIN
Jokeram 25.01.2010 | 12:32
Hallo Bärbel, wenn sie die 121 Monate Pflichtbeiträge nicht erfüllen,können sie die Altersrente für Frauen getrost vergessen. Erkundigen sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger,ob sie die Voraussetzungen für die Altersrente nach Arbeitslosigkeit erfüllen.
Bärbelam 25.01.2010 | 14:03
Es fehlen 16 Monate und ich bin Jahrgang 1951.
Tschackaam 25.01.2010 | 13:47
Hallo Bärbel, wie viele Monate fehlen denn??? Nein, keine Verlängerungstatbestände vor das 40.Lebensjahr möglich! Sie sind Jahrgang 1951 nehme ich an? MfG Tschacka
Tschackaam 25.01.2010 | 14:10
Hallo Bärbel, also Sie könnten die fehlenden Pflichtbeiträge noch erarbeiten... Wenn Sie auch keine abhängige Beschäftigung mehr finden oder wollen, ginge das immer noch über einen Minijob mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit!!! Bsp. Jahrgang 06/1951 Rentenbeginn 01.07.2011 mit 18 % Abschlag Minijob ab 03/2010 mit Aufstockung bis 06/2011 (fehlende Monate dann voll) Rente ab 60 möglich!!! Minijob mit Aufstockung einfach dargestellt: 400.-€ Verdienst 19,9 % Beitrag zur RV = 79,60 € 15 % zahlt immer der Arbeitgeber (nur nicht bei Privathaushalt!!!) = 60.-€ 19,60 € wäre dann Ihr Beitrag zur RV für 16 Monate Soweit verstanden? Ansonsten in die nächste Beratungsstelle und informieren! Wenn Sie früher oder später als 06/1951 gebroen sind, verscheibt sich der Rentenbeginn entsprechend. MfG Tschacka
ginge auch mitam 25.01.2010 | 16:16
oder machen sie sich selbständig mit antragspflichtversicherung oder kraft gesetzes!
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