Sie können mit, Jahrgang 51, entweder die Altersrente für Frauen oder die Altersrente wegen Alo oder ATZ (Voraussetzungen müssen natürlich vorliegen) frühestens mit 60 und 18%, mit 61 und 14,4, mit 62 und 10,8, mit 63 und 7,2%, mit 64 und 3,6% oder mit 65 und keine Kürzung in Anspruch nehemen. Dazwischen geht es natürlich auch.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie zum 01.11.2014 mit 10,8% Kürzung beantragen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.