Hallo Hella,
da Ihr verstorbener Ehemann kein deutscher Staatsbürger war und auch keine Rentenbeiträge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann es somit keinen Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente nach deutschen Rechtsvorschriften geben.
Bezüglich der Rentenauskunft einer eventuellen eigenen vorzeitigen Versichertenrente, bzw. der normalen Regelaltersrente setzen Sie sich bitte erneut mit dem Deutschen Rentenversicherungsträger
in Verbindung um eine konkrete Auskunft zu erhalten.
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