Neben der Wartezeit von 15 Jahren an Beitragszeiten wird eine Altersrente für Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt, wenn nach Vollendung des 40. Lebensjahres mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge zurückgelegt wurden.
Da Sie nach Ihren Angaben durchgehend versicherungspflichtig beschäftigt waren, dürfte einer Rentengewährung nichts entgegenstehen.