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Altersrente für Frauen und Altersteilzeit

von Maggi10.08.2008 | 21:14
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam, ich habe im März 2004 mit meinem Arbeitgeber einen ATZ-Vertrag geschlossen (Blockmodell). Die ATZ begann im Juli 07 und endet Ende Juni 2012. Geboren im Dezember 1949 - wurde mir im Februar 04 noch in der Rentenauskunft ausgewiesen, dass ich die AR für Frauen als Vollrente mit dem 65. Lj. beanspruchen kann und frühestmöglich ab dem 60. Lj (mit 18 % Abzügen). Jetzt wird immer bescheinigt, dass ich frühestens mit dem 63. Lj. eine vorzeitige Rente (mit Abschlägen) in Anspruch nehmen könne. Was bedeutet das für mich, dass es die Altersrente für Frauen ab 2012 nicht mehr gibt? Die Wartezeit für die AR für langjährig Versicherte habe ich bereits erfüllt.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Maggi,

die Antwort von Rosanna sollte Ihre Frage letzlich geklärt haben. Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Scherer Helmut,

nein, dies ist leider nicht möglich. Als Altersvollrentnerin war Ihre Mutter in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Sie dürfte demnach gar keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben (nur der Arbeitgeber hat seinen Beitragsanteil trotz Versicherungsfreiheit zu zahlen). Soweit Ihre Mutter trotzdem nachweislich Beiträge gezahlt haben sollte, wären diese zu Unrecht entrichtet und müssten erstattet werden.

6 Antworten

schadeam 10.08.2008 | 21:29
klar gibt es für den Jahrgang 1949 die AR für Frauen noch - die fällt erst für den Jahrgang 1952 weg. Wo wird "immer bescheinigt", dass Sie erst mit 63 gehen können? Vielleicht liegt es daran, dass Sie wegen Ihres AT Vertrages "immer" nach dem Rentenbeginn 2012 fragen (natürlich beginnt die Rente erst nach Ende der AT). Und wenn Sie den Vertrag bis 63 abgeschlossen haben, beginnt die Rente halt erst mit 63. Fordern Sie eine "stinknormale" Rentenauskunft an (oder schauen in Ihre) da steht der Passus AR für Frauen garantiert drin( Rente ab 60 mit 18% Abschlag). Und natürlich gibt es zusätzlich noch andere Rentenarten, die auch beschrieben sind. Und wenn Sie das Schriftstück nicht kapieren, rufen Sié eine Beratungsstelle der RV an - der Berater kann es Ihnen sicherlich erklären.
Maggiam 10.08.2008 | 21:47
Danke "schade"! Wollte von einem Experten eigentlich "nur" wissen, was es bedeutet, dass es die Rentenart "Altersrente für Frauen" ab 2012 nicht mehr gibt. Schon etwas verwirrend diese Aussage, oder nicht? , denn ich hatte ja gerade vor, genau diese "Rentenart" in Anspruch zu nehmen - und zwar ab (Juli) 2012! KLAR kann ich mir auch bei der RV diese Auskunft holen, aber dann brauchts ja dieses Forum nicht, wo´s doch so nette Menschen mit ihren Erfahrungen gibt - oder?
Schadeam 10.08.2008 | 22:49
doch diese Rente gibts für Ihren Jahrgang auch noch im Jahr 2012.
Rosannaam 11.08.2008 | 10:22
Hallo Maggi, Sie wollten wissen, "was es bedeutet, dass es die Rentenart "Altersrente für Frauen" ab 2012 nicht mehr gibt". Ganz einfach: weil die Frauen, die im Jahr 2012 60 Jahre alt werden ( = frühester Rentenbeginn), die Altersrente für Frauen nicht mehr erhalten können. Sie sind dann nämlich Jahrgang 1952, und ab DIESEM Jahrgang gibt es die Altersrente für Frauen NICHT MEHR. So ist das gemeint. Auf Sie trifft das nicht zu. MfG Rosanna.
Scherer Helmutam 11.08.2008 | 19:19
Meine Mutter hat seit 1993 Altersrente, Sie hat aber noch 15 Jahre gearbeitet und weitere Beiträge an den Rententräger gezahlt. Mit 85 hat Sie jetzt aufgehört. Kann die Rente nun erhöht werden ?
Maggiam 11.08.2008 | 19:46
Danke Allen für die Aufklärung, mit herzlichem Gruß, Maggi
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