Hallo Maggi,
die Antwort von Rosanna sollte Ihre Frage letzlich geklärt haben. Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.
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Hallo Maggi,
die Antwort von Rosanna sollte Ihre Frage letzlich geklärt haben. Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.
Hallo Scherer Helmut,
nein, dies ist leider nicht möglich. Als Altersvollrentnerin war Ihre Mutter in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Sie dürfte demnach gar keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben (nur der Arbeitgeber hat seinen Beitragsanteil trotz Versicherungsfreiheit zu zahlen). Soweit Ihre Mutter trotzdem nachweislich Beiträge gezahlt haben sollte, wären diese zu Unrecht entrichtet und müssten erstattet werden.
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