Hallo Eddi,
die Abschläge für eine vorgezogene Altersrente bestimmen sich immer nach Ihrer Regelaltersgrenze.
Ob Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, spielt hierbei keine Rolle.
Diese Wartezeit ist nur für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte von Belang und insofern eine Sonderbestimmung.
... und die "Renten für besonders langjährig Versicherte" ist nicht vorzeitig möglich, also gibt es da auch keinen Abschlag.
Das passiert leider immer wieder, dass unterschiedliche Renten durcheinander geworfen werden.
Das ist wie Äpfel und Birnen vergleichen ...
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