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Experten-Antwort

Altersrente für langjährig Versicherte (45Jahre) /Berechnung der Abschläge

von Eddi31.01.2019 | 15:39
110 Ansichten
6 Antworten
Hallo zusammen, ich habe eine Frage: Wie werden die Abschläge berechnet wenn ich mit 63 in Rente gehen will ? ... und ja, mit 62 habe ich die 45Jahre in die Rente eingezahlt ! Dake & Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.02.2019 | 13:43

Hallo Eddi,

die Abschläge für eine vorgezogene Altersrente bestimmen sich immer nach Ihrer Regelaltersgrenze.

Ob Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, spielt hierbei keine Rolle.

Diese Wartezeit ist nur für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte von Belang und insofern eine Sonderbestimmung.

5 Antworten

Schlaubiam 31.01.2019 | 16:14
Die Abschläge berechnen sich aus dem Beginn der Regelaltersrente. Für die Rente an langjährig Versicherte mit 63 Jahren ist es nötig, 35 Versicherungsjahre zu haben. 45 Beitragsjahre sind bei dieser Rentenart unerheblich für den Anspruch.
Eddiam 31.01.2019 | 17:38
Die Frage für mich ist, ob für die Berechnung der Abschläge 67 oder 65 zugrunde gelegt wird ? D.h. mit 65 könnte ich ohne Abschläge in Rente gehen ! Wie ist es nun wenn ich z.B. mit 64 in Rente gehen will, wird da für die Berechnung ein Jahr herangezogen oder 3 Jahre (bis zu meinem 67. ) ? Danke schon jetzt für die Rückmeldungen Gruß Eddi
Schadeam 31.01.2019 | 17:43
Davon ausgehend dass Sie Jg 64 und jünger sind, ist es ganz einfach: Mit 63 gehen Sie 48 Monate vor 67 und haben dann 48 x 0,3 = 14,4% Abschlag. Mit 64 gehen Sie 36 Monate vor 67 und haben 36 x 0,3 = 10,8% Abschlag. Das wäre jeweils die AR für langj. Versicherte. Mit 65 haben Sie keinen Abschlag erst da greift die AR für besonders langj. Versicherte
senf-dazuam 01.02.2019 | 13:54
... und die "Renten für besonders langjährig Versicherte" ist nicht vorzeitig möglich, also gibt es da auch keinen Abschlag. Das passiert leider immer wieder, dass unterschiedliche Renten durcheinander geworfen werden. Das ist wie Äpfel und Birnen vergleichen ...
W*lfgangam 01.02.2019 | 18:38
senf-dazu schrieb

... und die "Renten für besonders langjährig Versicherte" ist nicht vorzeitig möglich, also gibt es da auch keinen Abschlag.

Das passiert leider immer wieder, dass unterschiedliche Renten durcheinander geworfen werden.

Das ist wie Äpfel und Birnen vergleichen ...

Ergänzend: oder Lesen können/verstehen oder nicht - wenn einem die DRV ausführlich im Rahmen der Rentenauskunft detailliert die einzelnen Rentenarten und die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen dazu mitteilt. Der WE-Prospekt 'Einkauf-aktuell' mit 120 Seiten zum Werbeangebot der örtlichen Konsumstellen wird millimetergenau durchgelesen ...für so was Unwichtiges wie Post von der DRV über die eigenen Rentenansprüche alle paar Jahre fehlt da natürlich einfach die Zeit + bunte Bilder – wenn man ständig/vorzugsweise bei Aldi/Lidl/Rewe/Real usw. informiert sein will ;-) Gruß w.
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