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Altersrente für langjährig Versicherte (45Jahre) /Berechnung der Abschläge

von angi5702.02.2019 | 18:33
104 Ansichten
11 Antworten
Bin im Juni 1957 geboren und habe im Juni meine 45 Beitragsjahre erreicht. Ab 01.05.2021 würde ich die Abschlagsfreie Rente bekommen. Wenn ich nun früher gehen würde , Beispiel 01.05.2020 (1 Jahr früher) , wieviel % Abschläge wären das ( 3,6 ) ???? Regelaltersrente ist 01.06.2023

11 Antworten

chiam 02.02.2019 | 19:03
Die Rente für *besonders langjährig* Versicherte (die mit den 45 Jahren) kann man nicht vorzeitig beziehen, auch nicht gegen Abschläge. Wenn Sie vor dem 1. 5. 2021 schon in Rente wollen, bleibt (sofern Sie nicht schwerbehindert sind) nur die Rente für *langjährig* Versicherte (die mit 35 Jahren). Frühestens ab 1. 7. 2020, mit 10,5% Abschlag (gerechnet ab der Regelaltersgrenze). Eine Rente schon ab 1. 5. 2020 ist nicht möglich.
angi57am 02.02.2019 | 19:20
Verstehe ich nicht ganz, ich habe doch Mitte 2019 meine 45 Jahre erreicht, dann zähle ich doch zu den langjährig Versicherten, das kann man mir doch nicht wieder genommen werden.
W*lfgangam 02.02.2019 | 18:57
Hallo angi57, wie kommen Sie darauf, dass Sie 1 Jahr vor dem ultimativen abschlagsfreien Rentenbeginn der 'Altersrente für besonders langjährig Versicherte' DIESE Rente mit einen 'Wunschabschlag' überhaupt erhalten könnten? DIE Rente nach 45 Jahren kann NICHT vorher beginnen, schon gar nicht mit einem 'konstruiertem kleinem' Abschlag ...Leute, lest eure Rentenauskünfte, oder lasst Sie euch in den Auskunftsstellen der DRV vorlesen/erklären :-) Gruß w.
angi57am 02.02.2019 | 19:39
Hallo chi, danke für die Info. 01.05.2021 abschlagsfrei, aber jeder Monat den ich früher gehe, also vor dem 01.05.2021, wird die Rente um 0,3% gekürzt. Habe ich da einen Denkfehler ?
angi57am 02.02.2019 | 22:14
Ok danke , habe ich verstanden ! Was hat es denn mit den 0,3% bzw. 10,8 % auf sich ? Könnte ich das auch erklärt bekommen ?
chiam 02.02.2019 | 19:30
Nein, der „Status“ als *besonders* langjährig Versicherter (das „besonders“ ist wichtig) bleibt natürlich. Aber er berechtigt nur dazu, ab dem 1. 5. 2021 abschlagsfrei in Rente zu gehen. Sonst zu nichts.
Nils Holgersonam 02.02.2019 | 22:06
angi57 schrieb

Hallo chi,

danke für die Info.

01.05.2021 abschlagsfrei, aber jeder Monat den ich früher gehe, also vor dem 01.05.2021, wird die Rente um 0,3% gekürzt.

Habe ich da einen Denkfehler ?

Ja, Denkfehler. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Wenn Sie vorher in Rente gehen wollen und sei es nur 1 Monat geht nur die Rentenart für langjährig (ohne besonders) Versicherte und dann mit dem vollen Abschlag von 10,5%, also eine ziemlich teuere Angelegenheit. Lassen Sie sich lieber krank schreiben oder kündigen ;-)
W*lfgangam 02.02.2019 | 22:36
angi57 schrieb

Ok danke , habe ich verstanden !

Was hat es denn mit den 0,3% bzw. 10,8 % auf sich ?

Könnte ich das auch erklärt bekommen ?

...nicht wirklich ;-) Für die 4 verschiedenen Altersrentenarten muss die Mindestversicherungszeit UND DAS MINDESTALTER für die jeweilige Altersrente zusammenpassen. Andernfalls hätten Sie ja bereits nach Ihrer Denkart - heyy, ich hab ja auch die 35 Jahre schon voll - bereits mit 50+ in Altersrente sein können ...rein von der 'nur langjährigen' Versicherungszeit her. Wie oben bereits gesagt, befassen Sie sich mit Ihrer Rentenauskunft, da wird auf die Abschläge - und wieso weshalb warum - genauestens eingegangen ...differenziert nach jeder Art der Altersrente. Ein paar besonders langjährige (dunkle und kalte) Tage mit Temperaturabschlägen bis dahin haben Sie ja noch Zeit, das zu verstehen ;-) Gruß w.
angi 57am 03.02.2019 | 11:13
Guten Morgen, ich finde das Forum schon sehr hilfreich, aber Sprüche wie folgenden kann man sich schenken : " Ein paar besonders langjährige (dunkle und kalte) Tage mit Temperaturabschlägen bis dahin haben Sie ja noch Zeit, das zu verstehen ;-)" Man wird hier teilweise hingestellt, dass man sie nicht alle hat, und das finde ich sehr bedauerlich. Einen schönen Sonntag noch !
-am 04.02.2019 | 09:38
Hallo Angi57, Sie haben die Möglichkeit, die Altersrente für langjährige Versicherte (Voraussetzung Mindestversicherungszeit von 35 Jahren mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) ab 7/2020 (63 Jahre) in Anspruch zu nehmen. Der Abschlag beträgt dann 10,50 %. Nehmen Sie diese Rente erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch, verringert sich dieser Abschlag pro Monat um 0,3 %. Weiter haben Sie die Möglichkeit, die Rente für BESONDERS langjährig Versicherte ab 5/2021 (63 + 10 Monate)in Anspruch zu nehmen, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erfüllt haben. Vor 5/2021 können Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht erhalten.
W*lfgangam 04.02.2019 | 21:25
angi 57 schrieb

Guten Morgen,

ich finde das Forum schon sehr hilfreich, aber Sprüche wie folgenden kann man sich schenken :

" Ein paar besonders langjährige (dunkle und kalte) Tage mit Temperaturabschlägen bis dahin haben Sie ja noch Zeit, das zu verstehen ;-)"

Man wird hier teilweise hingestellt, dass man sie nicht alle hat, und das finde ich sehr bedauerlich.

Einen schönen Sonntag noch !

Hallo angi 57, Sorry, wenn ich Ihre Nachfrage zu 'hart' beantwortet habe und Sie meine Aussage kritisieren. Die DRV hat 'Millionen' dafür investiert, die Rentenauskünfte/Rentenbescheide leicht + lesbar + verständlich zu gestalten - ja, man/frau/es muss sich eben nur ein paar Minuten mehr gönnen/nachlesen, was Ihnen diese Rentenauskunft einfach mitteilen will. Abschnitt für Abschnitt zu den einzelnen Rentenarten ...kommen Sie, dann wird es doch gar nicht so schwer, 2/3 Bedingungen für eine Altersrentenart/für _diesen_ frühestmöglichen Rentenbeginn/jeweils MIT + OHNE Abschläge zusammen zu bringen- oder? Schlicht: Mindestversicherungsdauer UND Rentenbeginnalter - beides - müssen zusammen passen. Ich denke, so langsam erhalten Sie/andere ihr Aha-Erlebnis, und müssen sich die in der Rentenauskunft bereits dargestellten Ergebnisse nicht zusätzlich 'vorlesen' lassen - andernfalls ist die DRV mit 'einfachen/verständlichen' Auskünften immer noch nicht am Ziel - und 'Sie' überfallen weiterhin die Beratungsstellen ;-) Gruß w. PS: das es auch schlicht am Gesetzgeber liegt, hier ständig 'verkompliziertere' Rentenvoraussetzungen zu erfinden, liegt nicht an der DRV :-)
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