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Experten-Antwort

Altersrente für Schwerbehinderte!!!

von BS195427.11.2012 | 17:27
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3 Antworten

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Guten abend, habe folgende Frage. Bei einer Altersrente für Schwerbehinderte muss ja der GDB 50 vorliegen und die Schwerbehinderung abhand eines Schwerbehindertenausweises festgehalten sein. Man kann ja dann ab 60+ Jahrgang 1954 mit Abschlägen in Rente gehen. Spielt es eine Rolle, wann der Schwerbehindertenausweis beantragt wurde. Ich habe irgenwo mal gelesen, dass es eine drei Jahresgrenze gab. Das der Ausweis schon drei Jahre vor Antrag gültig sein muss. Danke und Gruß an die Experts.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen zu können, muss die Schwerbehinderteneigenschaft im Zeitpunkt des (möglichen) Rentenbeginns vorhanden sein. Der Zeitpunkt der formellen Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft ist unerheblich. D.h., die von Ihnen vermutete Dreijahresgrenze gibt es nicht.

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2 Antworten

Hanneam 27.11.2012 | 18:36
GDB 50 gilt ab dem ersten Tag der Genehmigung. Baujahr 54 kann dann mit 60J. u 8 mon. in Rente bei 10,8% Abschlag. Nicht jeder kann sich diesen Abschlag leisten, und schauen Sie nach ob Sie Ihre Vers.-Jahre voll haben.
BS1954am 28.11.2012 | 08:38
Recht schönen Dank!!!!
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