Hallo Elisabeth,
die Forumsteilnehmer "Uschi" und "Siehe hier" haben Ihnen schon die richtigen Antworten gegeben.
Es verbleibt bei der Rentenart, ein Wechsel in eine andere Altersrente ist nicht möglich. Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie dann unbegrenzt hinzuverdienen.
ergänzend: beim 'Wechsel' in die Regelaltersrente wird aber trotzdem nochmal 'neu' gerechnet, ob sich aufgrund von Hinzuverdienst während der 'vorgezogenen SB-Rente' etwas an der Rentenhöhe geändert hat. Dies hat dann ggfs. auch Auswirkungen auf den Steuerfrei'betrag' der Rente, der dann ebenfalls nochmal neu berechnet werden muss (nicht auf den %-Satz des Rentenbeginns, der bleibt, aber der EUR-Betrag kann sich erhöhen). Hierzu gibt das Finanzamt oder ein Steuerberater/Steuerhilfeverein weitere (detaillierte) Informationen.Hallo, weiß jemand, ob die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte (mit 63)später in eine andere Rentenart umgewandelt wird oder bleibt diese Rente für immer bestehen? Und wie ist das dann später mit dem Hinzuverdienst? (also wenn man normalerweise vom Alter her in die Altersrente kommt) Schon vorab lieben Dank für eure Hilfen.Es verbleibt bei der Rentenart, ein Wechsel in eine andere Altersrente ist nicht möglich. Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie dann unbegrenzt hinzuverdienen.
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