Hallo Sommerwind,
da sie 63 Jahre alt sind haben sie je nach tatsächlichem Geburtsjahrgang bei Geburtsjahrgang 1954 mit 63 Jahren und 8 Monaten und bei Geburtsjahrgang 1955 mit 63 Jahren und 9 Monaten Anspruch auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Da Sie allerdings bereits volle Erwerbsminderungsrente erhalten, wird Ihre Rente sich nicht mehr erhöhen. Nur in Einzelfällen wird die Altersrente nach der Erwerbsminderungsrente höher ausfallen.
Nun zur eigentlichen Frage:
Bei der Erwerbsminderungsrente müssen Sie wieder Ihre kompletten medizinischen unterlagen einreichen und Ihre Ärzte angeben. Dann wird erst wieder geprüft, ob Sie weiterhin voll erwerbsgemindert sind, was sich in die Länge ziehen kann.
Bei der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen benötigen Sie lediglich eine Wartezeit von 35 Jahren, das Lebensalter haben Sie hierfür schon erreicht und einen Schwerbehindertenausweis von 50 %.
Wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen vorliegen, ist dies definitiv der einfachere Weg. Zudem müssten Sie ja sowieso irgendwann Ihren Altersrentenantrag stellen.
Wenn Sie genauere Fragen zu Ihrem Sachverhalt haben, wenden Sie sich an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen und vereinbaren Sie einen Termin. Siehe unten stehenden Link zur Terminvereinbarung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/02_termine_online_vergeben_node.html