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Altersrente für Schwerbehinderte

von Werner03.07.2007 | 14:43
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Bin 1951 geboren. Altersteilzeitvertrag noch in 2006 abgeschlossen.Der Altersteilzeitvertrag läuft bis zum 28.02.2013.Eine Schwerbehinderung von 60% liegt vor. Wie hoch ist mein Rentenabschlag bei Renteneintritt zum 1.3.2013. MfG

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1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Vorliegen aller angegebenen Voraussetzungen 3,6 %

2 Antworten

Batrixam 03.07.2007 | 15:43
Vorausgesetzt, Sie sind im Feb/1951 oder am 01.03.1951 geboren...
Reinholdam 06.07.2007 | 12:28
Guten Tag. Ich bezieh siet dem 01.Mai 2007 eine Altersrente wegen für Scherbehinderte. Ich bin 80% schwerbehindert und 60 Jahre alt. Ich war immer der Meinung das man mit 63 Jahren in die Regelaltersrente gehen kann, wenn man 1947 geboren ist.Ist das Falsch? Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wurde mir abgelehnt, da ich lt mehrerer Gutachten noch 4-6 Std am Tag, leichte Arbeit verrichten könnte.Alleine dies würde doch schon eine Erwerbsminderung um mindestens 37,5% rechtfertigen, wenn ich davon ausgehe, das ich bei = 8 Std täglich 100% erwerbsfähig/arbeitsfähig wäre. bei 6 Std dann 25% gemindert, bei 4 Std 50% gemindert bei 2 Std 75% gemindert und bei null Std. 100% erwerbsunfähig. Nun las ich in einem Bericht der Dt.Rentenversicherung, das manb bei 6 Std.täglicher Arbeit, nur dann eine teilweise Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten kann, wenn man vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig ist. Ich bin vor dem 02.01.1961 geboren. Was die Berufsunfähigkeit betrifft, so bin ich doch eigentlich auch Berufsunfähig, wenn ich meinen eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben kann. Einen anderen Beruf habe ich nicht. Bin ich falsch in meinen Annahmen und Meinungen, wenn auch nur teilweise, oder ganz und gar ? Erbitte hierzu Ihren Rat und Ihre Meinung. Vielen Dank ! Mit freundlichen Grüßen Reinhold Leinen
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