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Experten-Antwort

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

von Hans10.01.2020 | 09:55
93 Ansichten
4 Antworten

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Da ich unsicher bin, folgende Frage: Bin Jahrgang 08/1958. GdB beträgt unbefristet 50. Wartezeit von 35 Jahren ist erfüllt. Aus meiner Sicht ist der Versicherungsverlauf geklärt. Z. zt. beziehe ich Krankengeld. Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich jetzt schnellstens in Rente für schwerbehinderte Menschen gehen. Lt. der Broschüre Nr. 112 / Seite 16 der DRV ist folgendes Beispiel aufgeführt: Rentenantrag 08.02.2019 und Rentenbeginn am 01.02.2019. D. h. ich könnte z. B. am 15.01.2020 meinen Rentenantrag stellen und die Rente würde am 01.01.2020 beginnen? Sehe ich das so richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.01.2020 | 11:33

Hallo Hans,

sofern Sie nicht am 01.08.1958 geboren sind, kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens zum 01.09.2019 beginnen. Der Abschlag beträgt bei dem genannten Rentenbeginn 10,8 %. Abschlagsfrei kann die Rente erst zum 01.09.2022 bezogen werden. Die Altersrente kann nur dann rückwirkend gezahlt werden, wenn der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wurde, d.h. innerhalb von drei Monaten nachdem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Insofern ist der von ihnen gewünschte Rentenbeginn zum 01.01.2020 möglich, wenn der Antrag am 15.01.2020 gestellt wird. Sie selber schreiben, dass Sie z.Zt. noch Krankengeld beziehen. Sollte Sie hierauf noch einen längeren Zeitraum Anspruch darauf haben, empfehlen wir Ihnen ggf. einen Rentenauskunft einzuholen und zu vergleichen ob das bezogene Krankengeld nicht höher ist als die zu erwartende Rente. Insofern würde es ich noch lohnen den Rentenbeginn bis zum Wegfall des Krankengelds zu verschieben. Auch weil sich der Rentenabschlag mit jedem Monat den Sie später gehen um 0,3 % verringert.

3 Antworten

senf-dazuam 10.01.2020 | 10:22
Hallo Hans! Wenn zum 01.01.2020 alle Voraussetzungen für die Rente für schwerbehinderte Menschen vorliegen (Alter, Wartezeit, GBD 50), dann können Sie bis zum 31.03. rückwirkend den Rentenantrag stellen. Wird die Rente zu einem späteren Zeitpunkt beantragt, verschiebt sich der Rentenbeginn auf den Monatsersten des Antragsmonats. Beachten Sie dabei bitte, dass bei einem späteren Rentenbeginn die Abschläge auch geringer ausfallen. Letztlich entscheiden Sie, ob eine höhere Rente oder ein früherer Beginn für Sie wichtig ist.
senf-dazuam 10.01.2020 | 10:26
Ergänzung: die Frist von drei Monaten gilt nur, wenn es sich um den frühestmöglichen Zeitpunkt handelt, an dem alle Voraussetzungen für die Rente vorliegen. Ansonsten immer der jeweilige Monatserste.
Hansam 10.01.2020 | 13:09
Herzlichen Dank an die Experten! Danke für die Informationen. Allen eine gute Zeit. Hans
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