Hallo Hans,
sofern Sie nicht am 01.08.1958 geboren sind, kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens zum 01.09.2019 beginnen. Der Abschlag beträgt bei dem genannten Rentenbeginn 10,8 %. Abschlagsfrei kann die Rente erst zum 01.09.2022 bezogen werden. Die Altersrente kann nur dann rückwirkend gezahlt werden, wenn der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wurde, d.h. innerhalb von drei Monaten nachdem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Insofern ist der von ihnen gewünschte Rentenbeginn zum 01.01.2020 möglich, wenn der Antrag am 15.01.2020 gestellt wird. Sie selber schreiben, dass Sie z.Zt. noch Krankengeld beziehen. Sollte Sie hierauf noch einen längeren Zeitraum Anspruch darauf haben, empfehlen wir Ihnen ggf. einen Rentenauskunft einzuholen und zu vergleichen ob das bezogene Krankengeld nicht höher ist als die zu erwartende Rente. Insofern würde es ich noch lohnen den Rentenbeginn bis zum Wegfall des Krankengelds zu verschieben. Auch weil sich der Rentenabschlag mit jedem Monat den Sie später gehen um 0,3 % verringert.