Hallo Ganseblümchen,
Sie haben ja schon zutreffende Antworten erhalten. Wenn Ihr Konto geklärt ist, reicht es, wenn Sie den Antrag 3 Monate vor Rentenbeginn zu stellen.
Es trifft auch zu, dass Sie Nachweise wie den Schwerbehindertenausweis grundsätzlich als einfache Kopie einreichen können. Etwas anderes gilt nur, wenn Ihr Rentenversicherungsträger ausdrücklich eine Beglaubigung oder ein Original anfordert.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung