Hallo Paula,
durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten müssen Sie seit dem 01.01.2023 die Rentenversicherung nicht mehr über die Aufnahme einer Tätigkeit oder Änderungen beim Hinzuverdienst informieren.
Sie können also neben Ihrer Altersrente ohne Begrenzung in der Höhe des Entgeltes bzw. Stundenanzahl arbeiten.