Grundsätzlich kann man bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente als Rentenbeginn jeden Monatsersten bestimmen, der zwischen der Vollendung des 60. bzw. 63. Lebensjahres liegt –sofern die übrigen Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Altersrente erfüllt sind. Ausgehend von diesem Zeitpunkt bestimmt sich die Antragsfrist nach § 99 Abs. 1 SGB 6. Sie sollten deshalb im Laufe des Monats einen Antrag auf Altersrente stellen und als Rentenbeginn den 01.11.2011 wählen –dann erhalten Sie die Altersrente auch rückwirkend ab diesem Zeitpunkt. Der Beitrag von KSC bezüglich Rentenbeginn war also richtig. Anstatt Leistungsfall war bestimmt Rentenbeginn gemeint.