Hallo Martina,
sind nach dem Eintritt der Erwerbsminderung bei Ihnen keine weiteren versicherungsrechtlichen Zeiten zu Ihrem bisherigen Versicherungsverlauf hinzukommen, wird die Altersrente für schwerbehinderte Menschen genauso hoch sein wie die Regelaltersrente.
Wenn man sich für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen entscheidet, entfällt eine spätere Umwandlung dieser Altersrente in die Regelaltersrente. Somit ist auch kein weiterer Antrag erforderlich.
Ggfs. hat der frühere Altersrentenbezug Auswirkungen auf eine mögliche Betriebsrente. Dies müssten Sie, sofern es auf Sie zutrifft, mit der entsprechenden Stelle klären, die für die Altersrente zuständig ist.