Hallo Stefan,
da Sie zwei Rentenanträge gestellt haben, werden zunächst beide Ansprüche unabhängig voneinander geprüft. Sollten beide Ansprüche erfüllt sein wird die höhere Rente gezahlt. Grundsätzlich können wir davon ausgehen, dass die volle Erwerbsminderungsrente durch die Zurechnungszeit (65 und 11 Monate bei Rentenbeginn in 2022) die höhere Rente sein wird und gegebenenfalls noch vor der Altersrente beginnen kann. Wenn kein finanzieller Engpass entsteht, empfehlen wir Ihnen zunächst beide Anspruchsprüfungen abzuwarten. Ansonsten sollten sie sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nochmal in Verbindung setzen und die Altersrente lediglich als Vorschusszahlung berechnen lassen.
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