Hallo Hanno Schneider,
Sie können jede Altersrentenart zu einem späteren Rentenbeginn beantragen. Wichtig ist nur, dass im Zeitpunkt des gewünschten Rentenbeginns die Anspruchsvoraussetzungen für die beantragte Rente erfüllt sind (in dem von Ihnen genannten Beispiel müsste neben der Wartezeit von 35 Jahren, Schwerbehinderung am 01.06.2018 vorliegen).
"Zuschläge" aufgrund eines späteren Rentenbeginns ergeben sich nur bei einem Rentenbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze.