Hallo sammi,
Voraussetzung für die Altersrente wegen Schwerbehinderung ist, dass beim Rentenbeginn ein GdB von mindestens 50 vorliegt.
Eine Vollzeitbeschäftigung ist für den Anspruch unschädlich, solange die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden - Sie können z.B. auch eine Teilrente neben der Beschäftigung beziehen. Wird auch die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten, dann fällt die Rente weg. Sie kann später wieder gezahlt werden, wenn die Hinzuverdienstgrenze wieder eingehalten ist und
- entweder weiter Schwerbehinderung vorliegt,
- oder die Altersgrenze für langjährig Versicherte erreicht ist,
oder wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist (dann ohne Beachtung des Hinzuverdienstes).
Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen erfahren Sie von Ihrem zuständigen Rentenversicheurngsträger.
Hinsichtlich einer Überprüfung des GdB müssen Sie sich bitte an das Verosrgungsamt wenden - dazu kann ich als Mitarbeiterin der RV nichts sagen...
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