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Experten-Antwort

Altersrente , GdB 50 und Arbeit

von sammi04.08.2012 | 12:53
2327 Ansichten
2 Antworten
1. Frage: Wenn ich eine Altersrente wg Schwerbeh. beziehe, kann ich trotzdem eine VollzeitArbeit annehmen, die ich mir zutraue - und dann eben auf die Rente erstmal verzichten? 2. Frage: Könnte eine solche Arbeit irgendeinen Einfluss auf meinen GdB ( 10 Jahre) haben, d.h., könnte das VA sagen, wenn ich wieder voll arbeiten kann, muss der GdB neu geprüft werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.08.2012 | 08:57

Hallo sammi,

Voraussetzung für die Altersrente wegen Schwerbehinderung ist, dass beim Rentenbeginn ein GdB von mindestens 50 vorliegt.

Eine Vollzeitbeschäftigung ist für den Anspruch unschädlich, solange die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden - Sie können z.B. auch eine Teilrente neben der Beschäftigung beziehen. Wird auch die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten, dann fällt die Rente weg. Sie kann später wieder gezahlt werden, wenn die Hinzuverdienstgrenze wieder eingehalten ist und

- entweder weiter Schwerbehinderung vorliegt,

- oder die Altersgrenze für langjährig Versicherte erreicht ist,

oder wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist (dann ohne Beachtung des Hinzuverdienstes).

Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen erfahren Sie von Ihrem zuständigen Rentenversicheurngsträger.

Hinsichtlich einer Überprüfung des GdB müssen Sie sich bitte an das Verosrgungsamt wenden - dazu kann ich als Mitarbeiterin der RV nichts sagen...

1 Antworten

KSCam 04.08.2012 | 13:17
zu 1) Wer sollte Ihnen das verbieten? Als freier Mensch in einem freien Land? Notfalls fällt die Rente weg, aber dafür haben Sie ihren Arbeitslohn. zu 2) Diese Frage stellen Sie bitte Ihrem Versorgungsamt; die DRV Experten werden da nichts sagen wollen und können - das wäre dasselbe wenn Sie Ihren Bäcker nach einer Baugenehmigung fragen.
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