Hallo Peter_,
wenn Sie bereits mit dem Ausscheiden bei Ihrer Firma die 45 Jahre für die Wartzeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt haben, können Sie diese Rente auch in Anspruch nehmen, wenn Sie vor dem eigentlichen Rentenbeginn "nichts" mehr gemacht haben oder arbeitslos waren.
Bitte lassen Sie sich auf jeden Fall vorher noch individuell beraten, ob Sie tatsächlich die Wartzezeit erfüllen und zu welchem Zeitpunkt Sie die Rente tatsächlich in Anspruch nehmen können.