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Experten-Antwort

Altersrente mit 63 nach Arbeitsmarktrente

von Rosi15.06.2021 | 16:59
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2 Antworten

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Hallo, ich bin im August 1959 geboren und bekomme seit mehreren Jahren eine Arbeitsmarktrente. Diese läuft bis 2024, danach müsste ich sie wieder verlängern. Könnte ich mit 63 (August 2022) die Altersrente beantragen oder ist das mit einer Arbeitsmarktrente nicht möglich? Wenn JA, würden dabei noch weitere Abzüge (wegen der Arbeitsmarktrente), gegenüber der Altersrente zu erwarten sein? LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Rosi,

die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie beantragen, wenn Sie das 63.Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt haben.

Die Altersrente wird nach dem aktuell geltenden Recht berechnet. Dies kann jedoch nicht zu einer Verringerung des Rentenbetrags führen, da mindestens die bisherigen Entgeltpunkte zur Berechnung herangezogen werden. Sollte sich im Vergleich zu den bisherigen Entgeltpunkten eine Erhöhung ergeben, weil nach Beginn der Erwerbsminderungsrente weitere rentenrechtlich relevante Zeiten zurückgelegt wurden (z.B. durch einen sog. Minijob oder durch den Bezug von Sozialleistungen), erhöht sich die Altersrente dementsprechend. Für weitere Fragen bezüglich Ihrer Rentenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

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1 Antworten

Schadeam 15.06.2021 | 17:44
Ja, wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen und nein, keine weiteren Abzüge, es dürfte beim bisherigen Zahlbetrag bleiben.
Deutsche Rentenversicherung
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