Die Zeiten der gesetzlichen Rentenversicherung und die Zeiten einer berufsständischen Versorgung können nicht in der gesetzlichen RV zusammengerechnet werden.
Das heißt für Sie, dass Ihnen der Schwerbehinderungsausweis in der gesetzlichen Rentenversicherung nichts bringt. Sie können, wie Rosanna richtigerweise schon geschrieben hat, in eine Regelalterrente gehen, weil Sie die erforderlichen 5 Jahre Wartezeit erfüllt haben. In wie weit die berufständische Versorgung den Schwerbehinderungsausweis honoriert, müssten Sie dort erfragen.