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Experten-Antwort

Altersrente mit Abschlag und VBL

von Schwanzmeise20.12.2015 | 20:22
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3 Antworten

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Hallo, ich möchte in 2016 vorzeitig in Rente gehen und habe einen Abschlag von 9,3% zu erwarten. Diesen Abschlag möchte ich mit einer Einmalzahlung ausgleichen. Damit müsste im Rentenbescheid der Zugangsfaktor für die VBL mit 1,0 stehen. Ist das richtig bzw. wo steht dieser Zugangsfaktor im Rentenbescheid oder in der Rentenauskunft?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schwanzmeise,

ich fürchte, hier liegt ein Missverständnis vor. Mit der Einzahlung von Beiträgen erhöhen Sie Ihre Entgeltpunkte - der geminderte Zugangsfaktor bleibt aber gleich. Sie ehrhalten also im Ergebnis trotz gemindertem Zugangsfaktor den gleich Betrag wie bei einem Zf= 1,0, aber der Zugangsfaktor selbst erhöht sich dadurch nicht.

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2 Antworten

W*lfgangam 21.12.2015 | 23:54
Hallo Schwanzmeise, Sie haben nicht 'richtig' gelesen ...der VBL-Abschlag hängt vom Zugangsfaktor ab - der bleibt (weiterhin) gekürzt - auch wenn Sie die Rentenabschläge mit Beiträgen auffüllen/Entgeltpunkte für Ihr Rentenkonto 'nachkaufen'. In der VBL-Satung können Sie das hier nachlesen: https://www.vbl.de/de/die_vbl/auf_einen_blick/satzung/ § 35 Abs. 3 der Satzung. Klartext: die VBL ist und bleibt um max. 10,8 % gekürzt. Gruß w.
Schwanzmeiseam 21.12.2015 | 23:19
Danke für die schnelle Antwort. Mir geht es darum, ob die VBL-Rente gemindert wird, oder ob sie aufgrund der Einmalzahlung auf dem Niveau 1,0 bleibt. Aus Ihren Ausführungen entnehme ich, dass letzteres, also keine Minderung, eintritt. Richtig?
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