Die Anhebung der Altersgrenzen betrifft die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Weder die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit noch die Frauenaltersrente sind von der Anhebung betroffen.
Soweit Sie die Voraussetzungen für diese Altersrenten erfüllen, hat die Anhebung für Sie keine Auswirkung.