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Altersrente nach Altersteilzeit

von Beate20.05.2008 | 19:42
1019 Ansichten
2 Antworten

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Ich schließe in Kürze meinen Vertrag über Altersteilzeit ab (Jahrgang 1950). Das Blockmodell dauert insgesamt 5 Jahre. Danach möchte ich mit 63 Jahren in Rente gehen. Vor kurzem habe ich nun meine Rentenauskunft erhalten. Darin steht, dass ich meine Regelaltersgrenze erst 4 Monate nach meinem 65. Lebensjahr erreiche, da das Rentenalter erhöht wurde. Muss ich nun das Ende der Altersteilzeit auf mein 63. Lebensjahr + 4 Monate planen, da ich nur max. 2 Jahre Abschläge in Kauf nehmen möchte? Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.05.2008 | 07:07

Die Anhebung der Altersgrenzen betrifft die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Weder die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit noch die Frauenaltersrente sind von der Anhebung betroffen.

Soweit Sie die Voraussetzungen für diese Altersrenten erfüllen, hat die Anhebung für Sie keine Auswirkung.

1 Antworten

Schadeam 20.05.2008 | 21:31
da Sie höchstwahrscheinlich auch die AR für Frauen erfüllt haben (und die AR nach Altersteilzeit) steht in der gleichen Rentenauskunft unter diesen beiden Rentenarten, dass diese nach wie vor mit 65 abschlagsfrei sind - deshalb dürfte für Sie die Verschiebung der Regelaltersrente um 4 Monate keinerlei Bedeutung haben, dh. bei diesen beiden Rentenarten haben Sie mit 63 nach wie vor 7,2% Abschlag. Bitte alles lesen, was in der Rentenauskunft steht und nicht gleich in Panik verfallen.
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