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Altersrente nach Arbeitslosigkeit

von Kono15.06.2009 | 16:24
1167 Ansichten
6 Antworten
Hallo, in einem Bescheid von 1997 und einer Rentenauskunft von 2004 sind die Bedingungen für eine Altersrente nach Arbeitslosigkeit definiert. Darin heißt es,("d.h. für Sie gilt") daß die Rente mit 60(für Frauen)mit 18% Abschlag bei Erfüllung der Anwartschaft möglich ist. In der neuen Auskunft sind zusätzlich 8 Jahre Pflichtbeiträge vor Rentenbeginn gefordert. Was mich zusätzlich irritiert ist, daß von 2004 bis 2009 der Rentenbeginn plötzlich 4 Monate später liegt. Welche Regelung gilt nun. Gibt es hier evtl einen Vertrauensschutz. Besten Dank für die Auskunft.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.06.2009 | 12:06

Grundsätzlich gilt die aktuellste Rentenauskunft, die Sie von uns bekommen haben.

Weibliche Versicherte, die vor 1952 geboren sind, können die Altersrente für Frauen frühestens mit 60 Jahren und mit einem Rentenabschlag von bis zu 18 % in Anspruch nehmen. Ab 2012 gibt es diese Rente nicht mehr.

Diese Altersrente können nur weibliche Versicherte bekommen, die mindestens 15 Jahre Wartezeit erfüllt und nach dem 40. Geburtstag noch mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten sie auf Antrag, wenn Sie

- vor 1952 geboren sind

- mindestens 60 Jahre alt sind

- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und

- entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren.

Außerdem müssen Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung gezahlt haben.

Die frühere Altersgrenze von 60 Jahren für diese Altersrente wurde mittlerweile auf 65 Jahre angehoben.

Vertrauensschutz besteht für Versicherte, die vor 1952 geboren sind und

- am 01. Januar 2004 arbeitslos waren oder

- deren Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 01.01.2004 erfolgte Kündigung nach dem 31.12.2003 beendet wird.

Dann können Sie auch weiterhin mit 60 in Rente gehen, müssen aber einen Abschlag von bis zu 18 % in Kauf nehmen.

Um feststellen zu können, für welche Rente Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt haben und welche Rentenart für Sie am günstigsten ist, empfehlen wir Ihnen, einen Termin bei einer Beratungsstelle von uns zu vereinbaren.

5 Antworten

Schadeam 15.06.2009 | 17:00
Sind Sie männlich oder weiblich und wann sind Sie geboren? Grundsätzlich gilt natürlich die Aussage von 2009 - Sie haben hoffentlich mitbekommen, dass sich die Rentengesetze seit 1997 mehrfach geändert haben? Auch 1997 gab es aber auch schon die Altersrente für Frauen und die für Arbeitslose, und die wurden auch damals separat geprüft und nicht "in einen Topf geworfen". So gesehen sollten Sie auch heute zwischen den beiden Rentenarten und den dafür notwendigen Voraussetzungen sauber trennenn....
-_-am 15.06.2009 | 17:40
Wenn Sie eine Rentenauskunft von 2009 haben, gelten die Ausführungen in dieser neueren Auskunft. Die Rentenberechnung und die Darstellung in der Rentenauskunft beziehen sich immer auf das Datum der Auskunftserteilung. Erst später nachfolgende Änderungen der Rechtslage konnten bei der Auskunft von 2004 noch nicht berücksichtigt werden.
Konoam 16.06.2009 | 12:11
Hallo, natürlich habe ich mitbekommen, daß sich die Gesetzgebung gändert hat. Aber in meiner Rentenauskunft von 2004 habe ich stehen"Diese vorzeitige Altersrente kann nur mit Abschlag bezogen werden. Mit Rentenabschlag frühester Rentenbeginn xx.xx.2010. In dieser Auskunft ist die Bedingung nach den 8 Jahren Beitragszahlung noch nicht erfasst. Mir wurde auch gesagt, daß ich zu diesem Zeitpunkt meine vorgezogene Rente bekommten könnte. Hat sich nun tatsächlich seit 2004 die Gesetzgebung nicht nur in Bezug auf das Renteneintrittsalter, sondern auch in den Bedingungen für den Rentenbezug geändert. Das wäre mir dann tatsächlich entgangen. 1997 hatte ich nur deshalb erwähnt, da ich nach einer Kontenklärung einen Bescheid erhielt, später waren es Rentenauskünfte. Von 97 -2004 hat sich aber offensichtlich an den Bedingungen für mich nichts geändert. Für mich ist es deshalb ärgerlich, da ich nach einer Rentenberatung 2004 (Gemeinde) davon ausgegangen bin, daß ich ab 2010 Rente beziehe. Da auch noch die Frage auftauchte: Ich bin Jahrgang 50 und weiblich. Seit 1983 Hausfrau. Ich hoffe, damit alle Unklarheiten beseitigt zu haben und bedanke mich.
Lesenam 16.06.2009 | 13:42
Man sollte sich die Rentenauskunft schon vollständig durchlesen und nicht nur nach den Datum suchen, das einem am besten passt.
Genauam 18.06.2009 | 12:16
und wenn "KONO" seit 1983 Hausfrau ist, gibt's überhaupt keine Rente ab 60 ! So!
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