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Experten-Antwort

Altersrente nach Arbeitslosigkeit

von Micha30.01.2007 | 20:38
2636 Ansichten
7 Antworten
Guten Tag! Fragen an einen Experten zur Altersrente nach Arbeitslosigkeit ab 60. Lebensjahr. Für mich müsste die Vertauensschutzregelung (§ 237 Abs. 5 SGB VI) zutreffen, da ich 1951 geboren bin and am 1.1.2004 Arbeitslos war und leider immer noch bin. Ich bekomme keine Leistung wegen mangelnder Bedürftigkeit, daher bin ich jetzt nicht Pflichtversichert, es sind aber bisher alle Zeiten der Arbeitslosigkeit dem RVT gemeldet. (Wartezeit für langjährig Versicherte ist auch erfüllt) Ich habe jetzt Aussicht auf eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung, (MINI-JOB-Basis). Ich will die eigenen Beiträge zur RV aufstocken. Aus Sicht der AA gelte ich aber weiter als Beschäftigungslos. Fragen: 1.) Gilt der MINI-Job als Arbeitsverhältnis? 2.) Wird durch die Aufstockung die Anrechnungszeit/Berücksichtigungszeit wie eine versicherte (pflichtversicherte) Beschäftigung berücksichtigt? 3.) Entstehen mir Nachteile und bleibt der Vertrauenschutz erhalten, wenn ich mich bei der AA abmelde? 4.) Wird der Zehn-Jahreszeitraum vor Beginn der Rente trotzdem erfüllt, um dann mit dem 60. Lebensjahr vorzeitige Rente zu erhalten? Es heist ja, das der Vertrauensschutz durch eine spätere Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nicht berührt wird.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.09.2010 | 06:45

Wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren rentenrechtlicher Zeiten erfüllen, können Sie zum 01.05.2011 mit 7,2% Abschlag in Rente gehen. Sollten Sie aber medizinisch etwas „Haben“ sollten Sie versuchen die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu bekommen. Die ist mit weniger Kürzung behaftet. Suchen Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV auf und lassen sich vor Ort direkt beraten.

6 Antworten

Aniam 31.01.2007 | 22:16
1. Der Mini-Job ist ein Arbeitsverhältnis. Wenn die Beschäftigung aber weniger als 15 Stunden wöchentlich ausgeübt wird, gelten Sie weiter als arbeitslos. 2. Mit der Aufstockung erwerben Sie ganz normale Pflichtbeitragszeiten, wie bei einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis. 3. Der Vertrauensschutz wird von der Beschäftigungsaufnahme nicht berührt, da es dabei allein auf die Verhältnisse am 01.01.2004 (sog. Stichtagsregelung) ankommt. 4. Ich nehme mal an, Sie meinen die 8 Jahre Pflichtbeitragszeiten in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn. Die Pflichtbeiträge aus dem aufgestockten Mini-JOb zählen hier mit. Viele Güße!
Michaam 01.02.2007 | 09:23
Vielen Dank Ani! zu 4.) Ja, das habe ich gemeint. Die 8 Jahre Pflichtbeitragszeiten, erfülle ich ja nicht im Zeitraum: 50. Lebensjahr bis zu meinem 60. Lebensjahr. (Wegen fehlender Arbeit bzw. Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.) Aber die BFA-Beratungsstelle hat mit zugesichert, dass durch die Meldung als Arbeitsloser bei der AA, sich der Zeitraum von zehn Jahren im Ergebniss gleich darstellt. Aus Ihrer Antwort entnehme ich, dass mir jetzt durch Abmelden bei der AA bzgl. Vertrauensschutz keine Nachteile entstehen. Der Zeitraum von zehn Jahren wird also durch gemeldete Arbeitslosigkeit bisher und ab jetzt durch den Mini-Job (hoffentlich für die nächsten 5 Jahre) erfüllt. Das ist für mich das wichtigste. PS. Die vielen verschachtelten Klauseln sind eben manchmal von ganz entscheidender Bedeutung. Hätte ich z.B. zufällig am 1.4.2004 für zwei Wochen eine Arbeit gehabt, würde der Vertrauensschutz nicht zutreffen.
Michaam 01.02.2007 | 12:14
Hallo egal, im Gesetzt heist es doch, das der Vertrauensschutz durch eine spätere Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nicht berührt wird. Sie sagen, das ich für diese Rente in der Zeit ab Vollendung eines Lebensjahres von 58,5 Jahren insgesamt 52 Wochen ARBEITSLOS sein muß. In der Konsequenz heist es, wenn ich Rente im Rahmen des Vertrauenschutz ab 60 beanspruche will, darf ich nur bis 58,5J arbeiten. Wenn ich weiter arbeite, aber mit 58,6 den Job verliere, hab ich Pech gehabt und müßte deshalb bis zur Rente mit 63 (also noch weitere 4,5 Jahre) warten. Das wäre dann z.B. so eine verschachtelte Klausel, die ich gemeint habe. Ich kann so etwas nicht verstehen, habe sicher keinen überragenden IQ, aber sonst denke ich, bin ich noch ganz normal.
egalam 01.02.2007 | 11:42
Bezüglich des Vertrauensschutzes entstehen Ihnen durch das Abmelden bei den Agenten natürlich keine Probleme, bezüglich des Rentenanspruches dagegen sogar recht große. Für diese Rente müssen Sie nämlich in der Zeit ab Vollendung eines Lebensjahres von 58,5 Jahren insgesamt 52 Wochen ARBEITSLOS sein. Also spätestens dann sollten Sie sich vielleicht doch wieder dort melden ;-)
egalam 01.02.2007 | 14:02
Ganz so schlimm ist´s nun auch wieder nicht. Diese Rente war ja ganz ursprünglich für Ménschen gedacht, die jurz vor dem eigentlichen Renteneintritt arbeistlos wurden... Darum ja auch auch Altersrente wegen ARBEITSLOSIGKEIT (den Teil mit der Altersteilzeit laß ich jetzt mal außen vor). Der Name sagt ja eigentlich auch, daß vor dem Rentenbeginn in gewissem Maß Arbeitslosigkeit vorgelegen haben muß. Falls die Beschäftigung wie in Ihrem Beispiel bis zu einem Alter von 58,6 Jahren ausgeübt wird, sind es ja bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres immer noch deutlich mehr als 52 Wochen, so daß diese Voraussetzung ja immer noch "locker" erfüllt werden kann, einem Rentenbeginn mit 60 Jahren also nichts im Wege steht.
Jürgen Schwarzkopfam 14.09.2010 | 18:55
Guten Tag! Meine Frage: Besteht für mich eine Vertrauensschutzregelung wenn ich am 05.04.1948 geboren bin. Bin seit ca. Mai 2008 im Krankenstand und nicht von meinem Arbeitgeber entlassen. Meine Krankheiten waren und sind: Schwerer Hinterwandinfarkt mir Operation und 3 Bypässe, Bandscheibenvorfall. Laut Gutachten von Ärzten kann ich so gut wie nichts mehr Arbeiten. Arbeit bekomme ich auch keine mehr wenn ich das Gutachten von einem Unabhängigem Arzt vorlege. Das AA will mich aber noch in einem Mini-Job vermitteln was ich für Unnötig finde. Ab Mai 2011 könnte ich zwar in Rente gehen aber mir sollen laut Gesetz 2 Jahre Arbeitslosengeld zustehen. Was kann ich in meiner Situation noch machen oder Unternehmen, das ich mich nicht mehr beim AA melden muss und ich nach 2 Jahren in Rente gehen kann. Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Bemühungen Jürgen Schwarzkopf
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