Hallo Menno,
in den meisten Fällen erhält die Rente bei einer Umstellung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Altersrente im Prinzip vom Ergebnis her nur einen anderen Namen. Die von Ihnen erwähnten Beiträge für die Teilzeitbeschäftigung dürften vom Zeitraum her parallel zur Zurechnungszeit (= Hochrechnung der Rente wegen Erwerbsminderung bei Rentenbeginn 2013 bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres) liegen, so dass im Grunde keine "neuen" Zeiten hinzugekommen sind. Dennoch kann eine Rentensteigerung nicht generell ausgeschlossen werden. Die von Rentensputnik erwähnte Probeberechnung kann hier Gewissheit schaffen.
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