Hallo User Wanda,
wie die bisherigen Kommentare Ihnen richtig mitgeteilt haben, werden für die Rentenbezugszeiten nach Ende der Zurechnungszeit (bei Ihnen 60. Lebensjahr) keine weiteren Entgeltpunkte ermittelt.
Bei der Umwandlung von der vollen EM-Rente in die Altersrente werden zwar die Entgeltpunkte neu berechnet, es besteht dann ein Besitzschutz für die bisherigen Entgeltpunkte. Die Altersrente darf nicht niedriger werden, als die bisher bezogene Erwerbsminderungsrente.
Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, sind dann nur für die Hälfte der Entgeltpunkte besitzgeschützt. Da hier der Zahlbetrag auch nur die Hälfte, der zustehenden Rente ist, wird es bei der Umwandlung in eine Altersrente zu einer höheren Rente kommen.