Hallo KS,
zu Frage 1.:
Sie haben Besitzschutz, wenn die Regelaltersrente niedriger ist als die Rente wegen Erwerbsminderung.
zu Frage 2.:
Sie können in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln, wenn Sie schwerbehindert sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Auch bei diesem Wechsel greift der Besitzschutz, falls die Altersrente niedriger sein sollte als die Rente wegen Erwerbsminderung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung