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Experten-Antwort

Altersrente nach Teilerwerbsminderungsrente höher?

von Mike01.12.2022 | 10:40
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13 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es eine Chance die Altersrente durch den Hinzuverdienst bei einer Teil-Erwerbsminderungsrente doch noch zu erhöhen. Was ist wenn zum Beispiel in 2023 der Hinzuverdienst 3000 € ist und die Teilrente nur 900 €.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

"Abschläge" hat die Bewertung der Zurechnungszeit, die bei Ihrer Erwerbsminderungsrente bereits berücksichtigt wurde und den Einfluss weiterer Beiträge auf die folgende Altersrente, bereits ausführlich erklärt.

Sollten Sie noch weitere individuelle Fragen haben, können Sie eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe vereinbaren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Zuschlägeam 01.12.2022 | 10:53
Hallo Mike, das hängt davon ab, wie hoch Ihre Zurechnungszeit bewertet wurde. Dieser Wert ist individuell und ergibt sich aus einem Durchschnittsverdienst Ihres vorangegangenen Einkommens. Den genauen Wert können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen. Grundsätzlich ist es möglich, die Altersrente durch einen entsprechend hohen Hinzuverdienst zu steigern. Bei einem Einkommen von 3000 Euro monatlich halte ich es für durchaus wahrscheinlich, dass sich dies positiv auf Ihre Altersrente auswirken würde.
Mikeam 01.12.2022 | 11:06
Es wurde aber immer gesagt, dass die volle Altersrente dem Doppelten der Teil-Erwerbsminderungsrente entspricht und nicht höher werden könnte.
Abschlägeam 01.12.2022 | 11:48
In 2022 ist der Durchschnittsverdienst, der bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird 41.541 Euro. Das ergibt einen EP. Sie verdienen etwas weniger (36.000,00 EUR). Und damit 'erwerben' Sie dann also 36.000/41.541 = 0,8666 EP in 2022. Nun müssen Sie in Ihrem Rentenbescheid nachsehen, wie hoch die Zurechnungszeit bewertet wurde. Ist diese niedriger als die 0,86 EP, dann wird Ihre Altersrente durch das Einkommen noch erhöht, sonst nicht. Dann erhalten Sie aber 'mindestens' die Höhe 2x halbe EM-Rente (das ist besitzgeschützt). Das ist nun aber nur ganz grob erklärt, im Detail sind die Berechnungen noch etwas komplizierter. Wenn Sie dann irgendwann vorhaben, in eine Altersrente zu wechseln (vor der Regelaltersrente), dann können Sie sich das auch noch vorher exakt ausrechnen lassen anhand einer gesondert anzufordernder 'Probeberechnung'. Aber nicht zu früh bitte, Sie sollten dann schon relativ nah dran sein für eine 'Rente ab 63'.
Mikeam 01.12.2022 | 11:55
Jetzt bin ich völlig verwirrt, ich dachte die Erwerbsminderungsrente wurde auf meinem Einkommen errechnet und nicht aus diesen ominösen 41.000 nochwas. Ich hatte immer so 50-60.000 Brutto Lohn
Abschlägeam 01.12.2022 | 12:11
Die ominösen sonstwas ist der Durchschnittverdienst im Jahr 2022. Da Sie nicht genau so viel verdienen, bekommen Sie mit Ihren 3.000,00 EUR für 2022 weniger als 1 EP, nämlich nur 0,86. Die EM-Rente wurde anhand Ihres Gehaltes vor der EM berechnet. 1.800 EUR sind ca. 49 EP. Sie wollten aber ja wissen, ob die Altersrente 'noch' höher wird. Dafür brauchen Sie die Werte nach Beginn der EM-Rente. Und Ihren Rentenbescheid. In dem Sie ersehen können, wie hoch die Zurechnungszeit bewertet wurde. Mit 1,3 oder so in etwa. Da lägen Sie dann also 'jetzt' drunter. Mit 0,75 z.B. lägen Sie 'jetzt' drüber. Mit dem Gehalt wie o.a., sind es aber wohl eher ca. 1,3 für die Zurechnungszeit.
Mikeam 01.12.2022 | 12:13
Jetzt habe ich es verstanden. So viel kann ich also gar nicht hinzuverdienen dass sich meine Altersrente nicht erhöht, weil ich vorher schon gut verdient habe.
Mikeam 01.12.2022 | 12:19
Noch erhöht sollte das heißen
Das ist keine Gnade, sondern gerechtam 01.12.2022 | 18:27
... übrigens
Mikeam 01.12.2022 | 19:07
Wenn jetzt noch der 10,8 prozentige Abschlag abgeschafft wird, dann ist es fast perfekt
Fritzam 02.12.2022 | 09:27
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es eine Chance die Altersrente durch den Hinzuverdienst bei einer Teil-Erwerbsminderungsrente doch noch zu erhöhen. Was ist wenn zum Beispiel in 2023 der Hinzuverdienst 3000 € ist und die Teilrente nur 900 €.
In 2022 ist der Durchschnittsverdienst, der bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird 41.541 Euro. Das ergibt einen EP. Sie verdienen etwas weniger (36.000,00 EUR). Und damit 'erwerben' Sie dann also 36.000/41.541 = 0,8666 EP in 2022. ...
Nur eine kleine Korrektur >> In 2022 ist der vorl. Durchschnittsverdienst 38901 Euro, oder liege ich da falsch ?
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