@NU -> Die Antragstellung in Deutschland würde das Verfahren weder verschlanken, noch beschleunigen. Sondern ganz im Gegenteil eher verkomplizieren. Für die Berücksichtigung ausländischer Zeiten reicht ein ausländischer Versicherungsverlauf NICHT aus. Solche Zeiten müssen vom ausländischen Rententräger bestätigt werden. Daher macht die Antragstellung im Wohnsitzland schon Sinn, da die Rentenversicherung Schweiz dann gleich die Bestätigung der dortigen Versicherungszeiten im internationalen Datenaustausch nach Deutschland weitergeben kann.