Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen@NU -> Die Antragstellung in Deutschland würde das Verfahren weder verschlanken, noch beschleunigen. Sondern ganz im Gegenteil eher verkomplizieren. Für die Berücksichtigung ausländischer Zeiten reicht ein ausländischer Versicherungsverlauf NICHT aus. Solche Zeiten müssen vom ausländischen Rententräger bestätigt werden. Daher macht die Antragstellung im Wohnsitzland schon Sinn, da die Rentenversicherung Schweiz dann gleich die Bestätigung der dortigen Versicherungszeiten im internationalen Datenaustausch nach Deutschland weitergeben kann.
Hallo von Vater,
jetzt zu Ihrer Frage.
Wenn Sie einen Rentenantrag im Wohnsitzland (Schweiz) gestellt haben, welcher sich auf beide Länder bezieht, also Rentenbegehren aus der Schweiz und aus Deutschland, dann werden wir (Deutschland) keine Ermittlungen zu den letzten 3 Monaten beim ausländischen Arbeitgeber anstellen. Diese Zeiten werden im internationalen Datenaustausch über die Rentenversicherung Schweiz nach Deutschland kommuniziert.
HINWEIS:
Sie haben angegeben, dass sie etwas über den Rentenbeginn hinaus beschäftigt sein werden. Bitte bedenken Sie, dass eine Deutsche Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze noch Hinzuverdienstgrenzen kennt. Als Hinzuverdienst bei der deutschen Rente zählen auch ausländische (also die in der Schweiz erzielten) Einkünfte
@Schade - Danke für die Unterstützung und die Ergänzungen.
@von Vater - wenn Hinzuverdienst angegeben (da gehe ich eigentlich von aus) und Grenzen eingehalten, dann für Rente aus Deutschland unproblematisch
Was kann nicht sein? Selbst mit ca 6500 Franken ist der Freibetrag von 6300 Euro doch nicht einmal überschritten. Und 40 Jahre in der Schweiz und noch einige in Deutschland ergibt doch auch die Wartezeit von 35 Jahren für langjährig Versicherte! Ist doch alles OK Gruß aus dem Berner Oberland@Schade - Danke für die Unterstützung und die Ergänzungen. @von Vater - wenn Hinzuverdienst angegeben (da gehe ich eigentlich von aus) und Grenzen eingehalten, dann für Rente aus Deutschland unproblematischHallo von Vater, nach 40 Jahren Arbeit in der Schweiz ? Sind Sie Schweizer Bürger ? Schreibt die DRV, den Bürgern, oder Arbeitnehmern der Schweiz vor, was Sie verdienen dürfen. Das kann doch nicht sein. Die Löhne in der Schweiz, liegen beim Mindeslohn um die 4.300.-- Sfr Monat. Irgend etwas läuft hier völlig aus dem Ruder Gruss
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