Bei der Altersrente können Sie den Rentenbeginn selbst bestimmen, je länger Sie warten (in Richtung 63. LJ), je höher wird die Rente, und die Kürzung wird geringer. Bei der EM-RT entscheidet der med. Dienst der DRV, und ob es überhaupt eine EM-RT wird weiß keiner. Bei der Berechnung ist nur für die Gesamtleistungsbewertung ein Unterschied. Bei der EM-RT spielt der Leistungsfall und bei der Altersrente das Alter die Grundlage. Aber zur konkreten Berechnung raten wir eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Jede Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV kann eine fiktive Hochrechnung machen. Wenn sie es nicht machen???
Die Berechnung ist sehr umfangreich, deswegen der Verweis auf eine A/B-Stelle. Aber kurz:
Der Wert für die beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten wird durch die Gesamtleistungsbewertung errechnet. Der Gesamtleistungszeitraum ist die maßgebliche Größe. Bei der EM-RT ist die Grenze der Leistungsfall, bei der Altersrente der Monat vor Rentenbeginn, also länger. Durch einen längeren Zeitraum erhält ein Quotient einen geringeren Wert. D.h.: Diese Zeiten erhalten weniger Entgeltpunkte.
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