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Experten-Antwort

Altersrente ohne Abschlag?

von Leni17.09.2011 | 13:50
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Mein Betreuter, Geburtsjahr 1957, erhält eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Der Grad seiner Behinderung ist 50%. Meine Frage, ab wann bekommt er die Altersrente und muss er 10,8 % Rentenabschlag hinnehmen? Müss ich für ihn irgendwelche Anträge stellen und habe ich dafür Fristen einzuhalten? Ich freue mich über Ihre Hilfe.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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4 Antworten

-_-am 17.09.2011 | 15:37
Die Altersrente wird zu deren Beginn berechnet. Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt (Besitzschutz). Für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der frühere Zugangsfaktor maßgebend. Für die Regelaltersrente ist eine Antragstellung nicht erforderlich, da dieses Rentenart von Amts wegen zu gewähren ist. Die Deutsche Rentenversicherung "meldet" sich also bei Ihnen. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen einer anderen Altersrentenart erfüllt sein sollten, ist die Beratung durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu empfehlen, die ggf. auch den Rentenantrag entgegennimmt.
Leniam 19.09.2011 | 15:10
Ich möchte mich bei beiden Anwortgebern herzlich bedanken. Leider ist mir immer noch nicht klar, ob der Übergang in die Altersrente ohne oder mit diesen 10,8 % Abschlag ist. Mein Betreuter bekommt seit ca. 1996 eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und sein Zustand lässt auch nicht vermuten, dass sich etwas ändert. Nun las ich, dass Menschen mit einer EMR ab dem 60. Lebensjahr diesen Anschlag bei der Altersrente haben. Da der Rentenbeginn stufenweise angehoben wurde und wird und dass Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50% erst ab 63 ohne Abschläge in die Altersrente gehen können. Ich muss gestehen, das ist für mich verwirrend. Bitte schreiben Sie mir in einfachen Worten, was nun für meinen Betreuten gilt, notfalls bitte nachfragen, wenn Sie noch Daten brauchen. Ich freue mich auf Ihre Antworten, Leni
KSCam 19.09.2011 | 17:31
1)Eine Altersrente, die sich direkt an eine EM oder EU Rente anschließt, ist nie niedriger als die bisherige Rente. 2) 1996 gab es noch keine Abschläge bei der EU Rente, daher ist die Rente heute schon abschlagsfrei - und hat auch künftig, egal ab wann, keinen Abschlag (s. 1)). 3) Nach heitigem Recht kann jemand mit Jahrgang 1957 frühestens mit 60 Jahren + 11 Monaten in Altersrente gehen. 4) Somit reicht es vollkommen aus, wenn Sie im Jahr 2017 oder 2018 (je nachdem in welchem Monat der Geburtstag liegt) bei der DRV individuell anfragen, wann die Rente frühestens Altersrente heißen kann, wie hoch die dann wäre ( mit 60+11),.... 5) Erhalten Sie dann die Antwort, dass die Rente höher wäre, stellen Sie zu gegebener Zeit den Antrag - bleibt der Betrag gleich, brauchen Sie nichts unternehmen. 6) Ob das alles in 6 Jahren noch so ist wie heute weiß keiner - Gesetze können sich ändern. Fragen Sie zu gegebener Zeit nach!
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