Guten Morgen, Stilllegungsprämie,
eine Altersrente bekommen Sie, wenn Sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (Mindestversicherungszeit, Renteneintrittsalter) und einen Antrag stellen.
Mit der Antragstellung geht eine Information an die Krankenkasse, bei der Sie zuletzt gesetzlich versichert waren, ansonsten an eine beliebige. Diese Krankenkasse stellt fest, ob und wie Sie versichert sein müssen und teilt dies der Rentenversicherung mit, damit ggf. die Beiträge von der Rente einbehalten werden.
Über die Bedingungen, eine Rente ohne Krankenversicherung zu beziehen, kann Sie daher nur eine gesetzliche Krankenkasse informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Versicherungspflicht
Bei einer schweren Erkrankung, die in keinem Lebensalter ausgeschlossen werden kann, können sehr schnell hohe Behandlungskosten anfallen, die das Einkommen und das Vermögen der Betroffenen übersteigen. In einem modernen Sozialstaat soll jedoch keine Bürgerin und kein Bürger ohne Schutz im Krankheitsfall sein. Deshalb besteht für alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. Wer keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat, ist daher versicherungspflichtig in der GKV, wenn er zuletzt gesetzlich krankenversichert war oder dem gesetzlichen System zuzuordnen ist. Andernfalls hat er Zugang zur PKV und ist auch zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gkv
Danke, aber Frage nicht beantwortet. Die Frage lautet: Zahlt die Rentenversicherung die Rente dann nicht aus?
Und was ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass eine Rentenversicherung die erarbeitete Rente dann nicht auszahlt?
Lesen bildet : https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
Die Frage war nicht, ob Versicherungspflicht besteht.
Es besteht auch die Pflicht nur mit Führerschein Auto zu fahren. Trotzdem verlangt ein Autoverkäufer keinen Führerschein. Es geht ihn nichts an.
Die Frage war nicht, ob Versicherungspflicht besteht.
Es besteht auch die Pflicht nur mit Führerschein Auto zu fahren. Trotzdem verlangt ein Autoverkäufer keinen Führerschein. Es geht ihn nichts an.
Die Frage war nicht, ob Versicherungspflicht besteht.
Es besteht auch die Pflicht nur mit Führerschein Auto zu fahren. Trotzdem verlangt ein Autoverkäufer keinen Führerschein. Es geht ihn nichts an.
Wenn man eine Probefahrt machen will, schon.
Klingt irgendwie so, also ob hier jemand von der Rentenversicheurng deren Krankenkassen-Beitragsanteil abgreifen will, ohne sich in Wirklichkeit dann auch zu versichern bei einer Krankenkasse.
Das wäre natürlich Betrug und würde so sicher auch nicht funktionieren.
Die Frage ist doch hier vielmehr: Würde es Die RV überhaupt merken, wenn jemand der keinen Zuschuss zur privaten KK verlangt, gar keine KK hat?
Ohne Krankenversicherungs-Nachweis keine gesetzliche Rente:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
Ohne Krankenversicherungs-Nachweis keine gesetzliche Rente:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K…
Dein Link funktioniert nicht. Außerdem, was ist denn, wenn während des Rentenbezugs die KK wegfällt?
Gerne nochmal, diesmal gleich zum Abschnitt "Altersrente":
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/Welche-Unterlagen-werden-benoetigt/welche-unterlagen-werden-benoetigt_node.html
Wie sollte denn eine Krankenversicherungspflicht wegfallen in Deutschland?
Einfach durch Ihre Weigerung, die Beiträge zu zahlen? Träumen Sie weiter.
Die Rentenversicherung würde das aber natürlich mitbekommen bzw. darüber informiert werden von der Krankenkasse.
Der Austausch zwischen diesen beiden Institutionen ist eng....
Und im Fall des Falles (schwere Krankheit, Unfall etc.) würde das für Sie ggf. sehr teuer werden, dann dürfen Sie eben alles selber zahlen und zusätzlichalle fehlenden KK-Beiträge nachzahlen, ggf. bis zur Privatinsolvenz. Und das völlig zu Recht.
Sollten Sie zusätzlich noch von der Rentenversicherung KK-Zuschüsse bezogen haben, ohne versichert gewesen zu sein, sind Sie dann eventuell noch wegen Versicherungsbetrug fällig.
Viel Spaß.
Sie haben definitiv ein paar fixe Ideen.
PS: wie wäre es mit Auswandern? Vielleicht würde das Ihre Pein lindern?
Auswandern? Nirgendwo ist es so gut wie hier. Und so ne Krankenveersicherung hat ja auch was Gutes. Gibt sogar Bratwurst fürs Impfen. :-)
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