Hallo Ilona Senn-Frischmann,
wie W°lfgang erläuterte, ist dies ein üblicher Vorgang bei der Deutschen Rentenversicherung, der aber separat zu beantragen ist. Sollte die Erwerbsminderungsrente dann rückwirkend festgestellt werden, wird die bisher gezahlte Altersrente mit der neu bewilligten Erwerbsminderungsrente verrechnet. Spätestens bei Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente dann wieder in die Altersrente „umgewandelt“, allerdings wird diese dann in Höhe der Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung