Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente - Rente wegen Erwerbsminderung

von Ilona Senn-Frischmann04.11.2019 | 11:34
96 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, ich habe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt (derzeit Klageverfahren). Ich kann aber ab nächsten Monat eine Altersrente erhalten. Was passiert denn, wenn ich z. B. 1 Jahr Altersrente bekomme und dann geht doch die REnte wegen Erwerbsminderung durch? Diese wäre höher, das wäre natürlich gut. Bekomme ich die dann rückwirkend? Ich habe genört, man kann eine Rente nicht wechseln. Danke vorab, viele Grüße Ilona

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilona Senn-Frischmann,

wie W°lfgang erläuterte, ist dies ein üblicher Vorgang bei der Deutschen Rentenversicherung, der aber separat zu beantragen ist. Sollte die Erwerbsminderungsrente dann rückwirkend festgestellt werden, wird die bisher gezahlte Altersrente mit der neu bewilligten Erwerbsminderungsrente verrechnet. Spätestens bei Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente dann wieder in die Altersrente „umgewandelt“, allerdings wird diese dann in Höhe der Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 04.11.2019 | 21:43
Hallo Ilona Senn-Frischmann, ist der 'übliche' Weg, wenn eine EMRT im Klageverfahren 'hängt' und dann auch eine Altersrente möglich ist. Natürlich ist diese dann - unabhängig vom laufenden EMRT-Verfahren - zu beantragen, damit überhaupt was in die Kasse zu Hause läuft ...oder, wovon bestreiten Sie sonst Ihren Lebensunterhalt, wenn ggf. KG/ALG bereits ausgelaufen sind? Natürlich wird es zu Verrechnungen kommen, wenn nachgehend/gerichtlich die EMRT festgestellt wird - und das mit der bereits gelaufenen Altersrente abzugleichen ist/ und hierzu eine Neuberechnung zu erfolgen hat (kleiner kann die bisher gezahlte Altersrente dann auch grundsätzlich nicht werden). Ein 'Wechsel' einer Rentenart findet hier nicht statt, dass gilt nur für die Altersrentenraten selbst – hier betrifft es nur den Wechsel von ggf. nachträglicher EMRT in Altersrente = kein Problem. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026