Hallo Beate,
Ihr Mann bekommt später im Alter zwei von einander unabhängige Renten. Jedes Land ermittelt die Höhe aus den eingezahlten Beiträgen seines Landes selbst.
Zum Erreichen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen zählen die Zeiten im jeweils anderen Land mit; d.h., z.B. zum Erreichen von 35 Versicherungsjahren für die deutsche Rente mit 63 Jahren zählen die Versicherungszeiten aus den Schweiz mit, die Höhe er deutschen Rente errechnet sich aus den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland.
Hallo Birgit,
bei der Prüfung, ob die Anspruchsvoraussetzungen (Wartezeit von 35 Jahren) für die Altersrente erfüllt werden, zählen bei deutschen Staatsangehörigen die entsprechenden schweizer Zeiten (immer noch) mit.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nochmal hallo Birgit,
auch bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (Wartezeit) für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte gilt, dass bei deutschen Staatsangehörigen die entsprechenden schweizer Zeiten mitzählen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Schon heute sollte Ihr Mann in der Schweiz und
in Deutschland eine Klärung seiner Versicherungszeiten beantragen.
Wenn er in Deutschland wohnt an die Rentenkasse
( AHV Genf ) schreiben.
Er bekommt eine Rente AHV aus der Schweiz und eine Rente aus Deutschland. Berechnet nach den Versicherungszeiten in den Ländern.
Seine Gesamtversicherungszeit wird gesamt betrachtet.
Mit Sicherheit, hat die AHV Schweiz oder die DRV Berlin keine Nachricht über seinen derzeitigen Wohnsitz. ?
Denken Sie daran,
in vielen Schweizer Firmen, gibt es eine 2. Säule Betriebsrente und
3.te Säule Privatrente.
Klären Sie dies unbedingt bei seinen Schweizer Arbeitgeber.
Dies ist wichtig, viele Schweizer lassen dies einfach aus Unwissenheit verfallen !!
Formlos einen Brief AHV Genf mit der Bitte um Kontenklärung,
Schreiben Sie die Firmen in der Schweiz im Bezug auf die 2. te Säle ann
Sprechen Sie mit Ihrem Mann
Hallo,
ich habe gerade dieses Thema gefunden und hoffe es ist ok, dass ich auch wenn es schon älter ist, direkt hierzu antworte.
Experte meinte, dass die Zeit in der Schweiz auf die Rente mit 63 in Deutschland angerechnet werden würde - meinem Mann wurde von einem Rentenberater leider gesagt, dass die Zeiten in der Schweiz nicht angerechnet werden, da maßgeblich ist, wie lange in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt wurde und deshalb fehlen ihm ein paar Monate.
Gibt es hier neue Bestimmungen?
Grüße
Oje - danke für die Hinweise.
Ich glaube ich habe jetzt etwas durcheinander gebracht.
Hier geht es um Rente nach 35 Jahren.
Ich meinte aber, es geht um die Rente langjährig Versicherter nach 45 Jahren - das geht wohl nur ohne die in der Schweiz eingezahlten Versicherungsjahre.
Sorry...
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