Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente Schweiz II

von Beate25.11.2018 | 17:39
540 Ansichten
18 Antworten
Hallo, da mein Mann in der Schweiz gearbeitet hat, bekommt er später dann eine Rente aus der Schweiz und eine Rente aus Deutschland. Wie wirken sich die Schweizer Zeiten auf die Rentenhöhe in Deutschland aus?

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 26.11.2018 | 10:45

Hallo Beate,

Ihr Mann bekommt später im Alter zwei von einander unabhängige Renten. Jedes Land ermittelt die Höhe aus den eingezahlten Beiträgen seines Landes selbst.

Zum Erreichen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen zählen die Zeiten im jeweils anderen Land mit; d.h., z.B. zum Erreichen von 35 Versicherungsjahren für die deutsche Rente mit 63 Jahren zählen die Versicherungszeiten aus den Schweiz mit, die Höhe er deutschen Rente errechnet sich aus den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge in Deutschland.

Experten-Antwortam 15.11.2019 | 13:08

Hallo Birgit,

bei der Prüfung, ob die Anspruchsvoraussetzungen (Wartezeit von 35 Jahren) für die Altersrente erfüllt werden, zählen bei deutschen Staatsangehörigen die entsprechenden schweizer Zeiten (immer noch) mit.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 15.11.2019 | 14:36

Nochmal hallo Birgit,

auch bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (Wartezeit) für die Altersrente für besonders langjährige Versicherte gilt, dass bei deutschen Staatsangehörigen die entsprechenden schweizer Zeiten mitzählen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

15 Antworten

Moinam 25.11.2018 | 22:10
Schon heute sollte Ihr Mann in der Schweiz und in Deutschland eine Klärung seiner Versicherungszeiten beantragen. Wenn er in Deutschland wohnt an die Rentenkasse ( AHV Genf ) schreiben. Er bekommt eine Rente AHV aus der Schweiz und eine Rente aus Deutschland. Berechnet nach den Versicherungszeiten in den Ländern. Seine Gesamtversicherungszeit wird gesamt betrachtet. Mit Sicherheit, hat die AHV Schweiz oder die DRV Berlin keine Nachricht über seinen derzeitigen Wohnsitz. ?
Moinam 26.11.2018 | 16:39
Denken Sie daran, in vielen Schweizer Firmen, gibt es eine 2. Säule Betriebsrente und 3.te Säule Privatrente. Klären Sie dies unbedingt bei seinen Schweizer Arbeitgeber. Dies ist wichtig, viele Schweizer lassen dies einfach aus Unwissenheit verfallen !! Formlos einen Brief AHV Genf mit der Bitte um Kontenklärung, Schreiben Sie die Firmen in der Schweiz im Bezug auf die 2. te Säle ann Sprechen Sie mit Ihrem Mann
W*lfgangam 26.11.2018 | 20:57
Hallo Beate, können Einfluss auf den Durchschnittswert (rentenrechtlich: Gesamtleistungswert) aller Versicherungszeiten haben (Schließung von sonst Versicherungslücken), sofern damit zu bewertenden Zeiten vorliegen ...Lehrzeit, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Zurechnungszeit, und demzufolge auch einen erhöhten Witwenrentenanspruch. Aus den in der Rentenauskunft ermittelten Werten für die Innerstaatliche Berechnung ./. Zwischenstaatliche Berechnung (nun schweizer Zeiten für die Berechnung 'verwertet') ergeben sich die Unterschiede ...sind eher Cent-/max. einstellige EUR-Beträge. In Rentenauskünften ab 2018 sind diese speziellen Berechnungen nicht mehr dargestellt, können Sie aber auf Nachfrage erhalten. Gruß w. PS: Auf die 'Experten-Antwort' zur (Haupt-) einzigen Frage sage ich jetzt mal nichts - auch wenn die weiteren Hinweise durchaus interessant für die Fragestellerin sind ;-)
Birgitam 15.11.2019 | 09:55
Hallo, ich habe gerade dieses Thema gefunden und hoffe es ist ok, dass ich auch wenn es schon älter ist, direkt hierzu antworte. Experte meinte, dass die Zeit in der Schweiz auf die Rente mit 63 in Deutschland angerechnet werden würde - meinem Mann wurde von einem Rentenberater leider gesagt, dass die Zeiten in der Schweiz nicht angerechnet werden, da maßgeblich ist, wie lange in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt wurde und deshalb fehlen ihm ein paar Monate. Gibt es hier neue Bestimmungen? Grüße
Feliam 15.11.2019 | 11:02
Siehe die Antwort des Experten! Wenn es um die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) geht, dann müssen die Versicherungszeiten in der Schweiz schon "Arbeits"zeiten sein.
Birgitam 15.11.2019 | 11:19
Hallo Feli, es waren Arbeitszeiten in der Schweiz. Und deshalb auch die Einzahlung in die Schweizer Rentenversicherung, diese Zeiten fehlen jetzt in der Deutschen Rentenversicherung um mit 63 in Rente zu gehen. Ich wollte deshalb nachfragen, ob es jetzt um die Arbeitszeiten gesamt Schweiz und Deutschland geht, oder um wie vom Rentenberater gesagt - Renteneinzahlungszeiten in die deutsche Rentenversicherung um früher in Rente zu gehen.
Feliam 15.11.2019 | 11:41
"Zum Erreichen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen zählen die Zeiten im jeweils anderen Land mit; d.h., z.B. zum Erreichen von 35 Versicherungsjahren für die deutsche Rente mit 63 Jahren zählen die Versicherungszeiten aus den Schweiz mit,..."
senf-dazuam 15.11.2019 | 11:48
Birgit schrieb

Hallo,

ich habe gerade dieses Thema gefunden und hoffe es ist ok, dass ich auch wenn es schon älter ist, direkt hierzu antworte.

Experte meinte, dass die Zeit in der Schweiz auf die Rente mit 63 in Deutschland angerechnet werden würde - meinem Mann wurde von einem Rentenberater leider gesagt, dass die Zeiten in der Schweiz nicht angerechnet werden, da maßgeblich ist, wie lange in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt wurde und deshalb fehlen ihm ein paar Monate.

Gibt es hier neue Bestimmungen?

Grüße

Was sagt denn die letzte Rentenuskunft? Sind da die schweizerischen Zeiten (hinsichtlich der Monate) berücksichtigt? Alternativ können Sie auch die eServices der DRV nutzen, um in den Versicherungsverlauf Einblick zu nehmen. Falls die Zeiten nicht berücksichtigt sind, machen Sie eine Kontenklärung und geben die Zeiten an.
Seppam 15.11.2019 | 12:14
es gibt in der Schweiz für im Ausland lebende ehemalige Versicherte in Genf eine Kontaktadresse: www.ahv-iv.ch. oder ahv ausland Genf ein Forum " Hallo Schweiz " es nützt doch alles nichts, dort müssen Sie die Kontenklärung beantragen. Normalerweise jedoch, wenn Sie die DRV zur Klärung des Kontos angeschrieben haben, sollte die diese Versicherungszeiten in Genf anfordern. Geben Sie der DRV der AHV Schweiz über die Arbeitszeiten Unterlagen ?????????
KSCam 15.11.2019 | 13:16
Der "Rentenberater" der Ihrem Mann das so erzählt hat muss ja eine Flachpfeife sein. Kann man eigentlich gar nicht glauben so falsch wie er liegt. Oder hat Ihr Mann da vielleicht etwas durcheinandergebracht?
Birgitam 15.11.2019 | 14:23
Oje - danke für die Hinweise. Ich glaube ich habe jetzt etwas durcheinander gebracht. Hier geht es um Rente nach 35 Jahren. Ich meinte aber, es geht um die Rente langjährig Versicherter nach 45 Jahren - das geht wohl nur ohne die in der Schweiz eingezahlten Versicherungsjahre. Sorry...
Birgitam 15.11.2019 | 15:07
Danke!
W°lfgangam 15.11.2019 | 16:04
Birgit schrieb

Oje - danke für die Hinweise.

Ich glaube ich habe jetzt etwas durcheinander gebracht.

Hier geht es um Rente nach 35 Jahren.

Ich meinte aber, es geht um die Rente langjährig Versicherter nach 45 Jahren - das geht wohl nur ohne die in der Schweiz eingezahlten Versicherungsjahre.

Sorry...

Ergänzend zur Begriffserläuterung: - die Altersrente mit 35 Jahren ab 63 ist die für (nur) langjährig Versicherte (mit Abschlägen) - die Altersrente mit 45 Jahren ab 63+ (ohne Abschläge) ist die für besonders langjährig Versicherte Bei beiden Rentenarten werden die schweizer Beschäftigungszeiten mitgezählt. Ggf. sind in seiner letzten Rentenauskunft die Zeiten in der Schweiz im Versicherungsverlauf zwar schon enthalten/anerkannt, aber trotzdem im vorderen Textteil der Rentenauskunft mit dem Hinweis versehen, dass EU- und 'vergleichbare' Zeiten bei den Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) noch nicht mitgezählt worden sind. <- auch ein selten dämlicher Hinweis/Einschränkung *), wenn die sowieso unverbindliche Rentenauskunft eh nur den Status Quo abbildet/würde es heute mitzählen können ...könnte ich mit den Auslandszeiten die erforderlichen Mindestversicherungszeiten/speziell die 45 Jahre, erreichen?! Insbesondere wenn sich daran das Ende der Beschäftigungszeit orientiert, von sich daran auch gekoppelten ATZ-Verträgen mal ganz abgesehen. So what, was kann ich denn aktuell mitzählen??? *) ...den Hinweis ich aus Gründen der Rechtssicherheit zwar durchaus akzeptabel finde, ABER, diese Einschränkung – was/welche Zeiten zählen beim späteren Rentenbeginn mal mit – gilt zuallererst auch für sämtliche Versicherungszeiten in D ...und da gab es ja schon Überraschungen (Ausbildungszeiten sag ich nur) ;-) Ich würde es begrüßen, wenn die DRV die Auslandszeiten unter Berücksichtigung der _aktuellen_ Rechtslage in die jeweils erforderlichen Mindestwartezeiten einbaut/mitrechnet/bei der Rentenauskunft + den Hinweis dementsprechend anpasst (mit/ohne Anrechnung)! ...erspart jedem Berater so ein bisschen Rumeierei - "ja könnte wohl sein, vielleicht aber auch nicht, wer weiß schon, wie die Welt/politische Lage/auch folgend rentenrechtlich zu bewerten ist!! ...morgen lässt sich die Schweiz freiwillig von RU eingliedern und was Rente anbelangt waren alle vorangegangenen Beratungen/Prognosen zu vermeintlichen Rentenansprüchen für den Bär'! :-) Und/oder ein ITexit folgt - würde dramatische Folgen für die digitale Welt haben" ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026